089 - 24 24 11 66 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Expertenberatung
089 - 24 24 11 66
Montag - Sonntag von 8:00 - 22:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
strom@check24.de

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

EEG: Förderung für Solaranlagen bleibt konstant

|

Zum Ende des Jahres gibt es gute Nachrichten für alle, die sich für das kommende Jahr vorgenommen haben, etwas für den Klimaschutz zu tun und überlegen, sich eine Solaranlage zuzulegen: Die Fördersätze für Photovoltaik werden nicht gekürzt.

Die Fördersätze für Solaranlagen bleiben konstant.
Gute Nachrichten vor dem Jahreswechsel: Die Fördersätze für Solaranlagen bleiben konstant.
Für die Berechnungen der Vergütungszahlen werden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate berücksichtigt, also von den Monaten Dezember 2014 bis November 2015. Wie die Bundesnetzagentur am Mittwoch bekanntgab, liegen diese mit rund 1.419 Megawatt unter dem gesetzlich festgelegten Zubaukorridor von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Deshalb bleiben die Fördersätze bis zum 1. März 2016 konstant.

Läge der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, würden die Vergütungssätze nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) jeweils um ein halbes Prozent pro Monat sinken. Wäre der Zubau größer als der vorgesehene Korridor, würde sich die Senkung noch verstärken. Bei Unterschreitung des Korridors sinkt die Vergütung weniger stark, oder bleibt – wie jetzt der Fall – konstant, da die Unterschreitung mehr als 900 Megawatt beträgt. Wäre der Zubau gar um 1.400 Megawatt geringer als der gesetzlich vorgesehene Korridor, würde die Förderung steigen.