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EEG-Reform könnte Bahntickets verteuern

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Bahnfahren könnte künftig teurer werden - aufgrund der anstehenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will den Schienenverkehr in diesem Zuge künftig stärker an der EEG-Umlage beteiligen. Bereits in diesem Jahr soll allein die Deutsche Bahn (DB) rund 100 Millionen Euro zahlen - 2013 fielen noch 58 Millionen Euro an. DB-Vorstandschef Rüdiger Grube sagte Medienberichten zufolge, dass die Mehrkosten aufgrund der höheren Ökostromabgabe die Ticketpreise um bis zu zehn Prozent erhöhen würden.
 

ICE-Zug auf Schiene in Landschaft.
Wegen EEG-Reform: Bahnkunden müssen sich wohl auf steigende Ticketpreise einstellen.
Der Anteil soll sich nun stufenweise weiter erhöhen: Ab 2015 sollen die Unternehmen bereits 15 Prozent der regulären Umlagehöhe zahlen, bis 2018 sogar 30 Prozent. Nun warnen sogar Verbraucherschützer vor den Folgen einer Mehrbelastung von Industrieunternehmen: Sowohl der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als auch der Verband Allianz pro Schiene kritisieren, dass Bahnfahrer dadurch stärker zur Kasse gebeten würden als Autofahrer und damit für die Energiewende „finanziell bestraft“ würden.

Bisher umfassen die besonderen Ausgleichsregelungen des EEG neben stromintensiven Industrieunternehmen des produzierenden Gewerbes auch den Schienenverkehr. Dadurch zahlten die Betriebe bislang eine deutlich niedrigere Umlagehöhe. Auch regionale und städtische Verkehrsbetriebe müssten ihre Fahrkartenpreise anheben, sollten sie sich künftig stärker an der Energiewende beteiligen müssen.

Die stromintensive Industrie hingegen bleibt zunächst von zusätzlichen Belastungen verschont. Erst Anfang der Woche hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Zahl begünstigten Unternehmen ausgeweitet. Im Vergleich zu 2013 werden in diesem Jahr insgesamt 378 Unternehmen mehr von der rabattierten Umlage profitieren. Allerdings bleibt abzuwarten, wie das aktuelle Beihilfeverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland ausfällt – eventuell müssen begünstigte Unternehmen die gewährten Rabatte zurückzahlen.