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Stromkosten höher als Hartz-IV-Satz für Energie
| rar
Die Stromkosten übersteigen in Deutschland den Energie-Anteil vom Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz-IV genannt. Wie eine CHECK24-Analyse zeigt, sind die Strompreise, aufs Jahr gerechnet, durchschnittlich 29 Prozent teurer. Trotz einer Anhebung des Regelsatzes zum 1. Januar 2015 um acht Euro monatlich auf jetzt 399 Euro, kommen auf Hartz-IV-Empfänger Mehrkosten von etwa 116 Euro im Jahr. In keinem deutschen Bundesland reicht die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II aus, um die Stromkosten komplett zu decken.

Eine CHECK24 zeigt, dass die Stromkosten in Deutschland den Hartz-IV-Satz für Energie übersteigen.
Dabei unterscheidet sich die Höhe der Mehrkosten für Strom zwischen den Bundesländern. Während Hartz-IV-Empfänger in Rheinland-Pfalz mit monatlich fast zwölf Euro die größte Differenz zwischen Regelsatz und Stromkosten stemmen müssen, zahlen Empfänger der Sozialleistung in Bremen im bundesweiten Vergleich mit knapp fünf Euro weniger zusätzlich für ihre Stromversorgung.
In den östlichen Bundesländern ist die finanzielle Belastung durch die Stromkosten höher, als in den westlichen: Während im Osten Deutschlands etwa zehn Prozent der Bevölkerung Hartz-IV beziehen, liegt dieser Anteil im Westen bei 6,4 Prozent. Gleichzeitig ist der Strom im Osten durchschnittlich 3,8 Prozent teurer.
Durchschnittlich bezahlen ostdeutsche Haushalte rund 44 Euro im Monat für Strom – und damit fast 11 Euro (31 Prozent) mehr als im monatlichen ALG-II-Regelsatz für Energiekosten vorgesehen sind. In Westdeutschland, wo Stromkunden monatlich im Schnitt rund 42 Euro für elektrische Energie ausgeben, liegt die Differenz nur bei 8,89 Euro (27 Prozent).
In den östlichen Bundesländern ist die finanzielle Belastung durch die Stromkosten höher, als in den westlichen: Während im Osten Deutschlands etwa zehn Prozent der Bevölkerung Hartz-IV beziehen, liegt dieser Anteil im Westen bei 6,4 Prozent. Gleichzeitig ist der Strom im Osten durchschnittlich 3,8 Prozent teurer.
Durchschnittlich bezahlen ostdeutsche Haushalte rund 44 Euro im Monat für Strom – und damit fast 11 Euro (31 Prozent) mehr als im monatlichen ALG-II-Regelsatz für Energiekosten vorgesehen sind. In Westdeutschland, wo Stromkunden monatlich im Schnitt rund 42 Euro für elektrische Energie ausgeben, liegt die Differenz nur bei 8,89 Euro (27 Prozent).
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