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Neues Gesetz soll Netzausbau beschleunigen

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Die Bundesregierung will die Planung und den Bau neuer Stromnetze gesetzlich beschleunigen: Das zweite „Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze“ soll in erster Linie die möglichen Rechtswege verkürzen. Medienberichten vom Donnerstag zufolge will Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) den Vorgang so von zehn auf vier Jahre reduzieren.

Masten von Hochspannungsleitungen hinter einer grünen Wiese
Künftig soll der Netzausbau schneller voran gehen - so sieht es ein neuer Gesetzentwurf vor.
Das Bundesverwaltungsgericht soll zukünftig als einzige Instanz für Rechtsstreitigkeiten bezüglich Bundesbedarfsplans zuständig sein. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Bedarfsfeststellung vor: Für insgesamt 36 Planungen über den Bau von Höchstspannungsleitungen müsste demnach die energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgestellt werden. Insgesamt sollen 2.800 Kilometer Stromleitungen neu gebaut und weitere 2.900 Kilometer erneuert werden.

Ein schnellerer Ausbau bei gleichbleibender Versorgungssicherheit sei für den Erfolg der Energiewende unerlässlich, wie der Online-Dienst des Deutschen Bundestags aus der entsprechenden Regierungserklärung zitiert. Hierfür müsste Strom über weite Strecken transportiert und zusätzlich  der Atomausstieg und der Bau neuer konventioneller Kraftwerke vorangetrieben werden.

Kritik an den Plänen der Bundesregierung kommt von Seiten der Grünen: Die schwarz-gelbe Koalition komme ihren Aufgaben nicht nach, heißt es von Seiten der Grünen-Fraktion. Die bislang geplanten Leitungen seien lediglich teilweise realisiert worden. Die Grünen plädieren für die Gründung einer zentralen „Deutschen Netzgesellschaft“ - diese soll Netzausbau und Betrieb von Hochspannungs-Übertragungsnetzen und der Offshore-Netzanbindungen in Kooperation mit den vier großen Übertragungsnetzbetreibern steuern. Zudem sollen sich die Bürger finanziell an Bauprojekten beteiligen können. Die SPD möchte die vier Netzbetreiber zu einer Deutschen Netz AG zusammenführen, an welcher der Bund beteiligt wäre. Dadurch könne der Investitionsbedarf gedeckt werden, ohne die Verbraucher zusätzlich zu belasten.