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Stromversorgung: Bundesregierung befürchtet Engpässe

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Die Bundesregierung zweifelt an der Versorgungssicherheit: Einige Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerke ziehen es in Betracht, ihre Anlagen abzuschalten –etwa 20 Prozent der insgesamt 90.000 Megawatt an bereitgestellter Leistung könnten dadurch wegfallen. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Dienstag berichtet, seien die Anlagen zur Erzeugung konventioneller Energie durch das wachsende Angebot an Ökostrom und dem damit verbundenen Preisverfalls an den Strombörsen kaum noch rentabel.

Hochspannungsleitungen in der Dämmerung
Die Bundesregierung fürchtet Versorgungsengpässe beim Strom, wenn konventionelle Kraftwerke stillgelegt werden.
Obwohl die Erneuerbaren einen immer größeren Anteil am Strommix einnehmen und bereits rund ein Viertel der deutschen Energie erzeugen, werden konventionelle Kraftwerke auch weiterhin benötigt. Sie werden etwa eingesetzt, wenn nicht genug grüner Strom erzeugt werden kann. Doch dem Bericht zufolge müssen die Betreiber teilweise sogar draufzahlen, weil die Anlagen nicht kostendeckend arbeiten. Daher überprüfen Konzerne und Stadtwerke derzeit die Wirtschaftlichkeit der Kraftwerksanlagen.

Stilllegungen müssen bei der Bundesnetzagentur beantragt werden - bislang liegen der Behörde offiziell 15 Anträge vor. Die SZ berichtet jedoch, dass etwa der Energiekonzern E.ON bis 2015 europaweit elf Kraftwerke schließen will, einige davon stehen auch in der Bundesrepublik. Wie ein Konzernsprecher gegenüber der SZ bestätigte, wird auch ein Gemeinschaftswerk mit den Stadtwerken in Kiel vom Netz genommen. Auch EnBW hat dem Bericht zufolge angekündigt, einige Kohlekraftwerksblöcke stilllegen zu wollen.

Besonders in Süddeutschland könnten die Schließungen zu Versorgungsproblemen führen, da hier besonders viel Energie verbraucht wird, jedoch weniger Ökostrom-Anlagen betrieben werden als in Norddeutschland. Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur sagte, die Behörde werde im Süden keine weiteren Stilllegungen mehr akzeptieren. Wenn Blackouts befürchtet werden, kann die Bundesregierung ohnehin alle Betreiber gegen eine Entschädigung dazu verpflichten, ihre Anlage weiter am Netz zu lassen.