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Bundesrat verlangt Änderungen bei der EEG-Reform

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Der Bundesrat hat am Freitag zahlreiche Änderungsvorschläge für die geplante EEG-Reform vorgebracht. Medienberichten zufolge stören sich die zuständigen Minister der Bundesländer vor allem an den von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgesehenen Stichtagsregelungen für Förderkürzungen. In der Nacht zum Samstag wollen sich die Landesvertreter nun auf einige zentrale Aspekte beschränken, um den Termin für das Inkrafttreten am 1. August nicht zu gefährden.
 

Hochspannungsleitung auf Rapsfeld
Der Bundesrat fordert noch Änderungen in einigen Punkten der geplanten EEG-Reform.
So sollen der Gesetzesnovelle zufolge nur noch Onshore-Windräder die volle Einspeisevergütung erhalten, die vor dem 23. Januar 2014 ans Netz gegangen sind. Dies würde sich jedoch für Investoren finanziell negativ auswirken, könnte künftige Finanzgeber abschrecken und geplante Projekte damit platzen lassen. Betroffen wären vor allem kleinere Anlagen wie etwa Bürgerwindparks. Die Minister fordern, den Stichtag auf den 1. Januar 2015 festzulegen. Dies würde einen Haushalt pro Jahr lediglich 30 Cent kosten, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).

Uwe Barth, FDP-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, kritisiert die Zusatzwünsche der Länder. Sie würden die Energiewende nur unnötig verteuern, anstatt sie zu verbessern. Für den Bundesrat sollten die steigenden Strompreise und die Kostenbelastung von privaten Haushalten und kleineren Unternehmen im Vordergrund stehen. Barth schlägt vielmehr ein EEG-Moratorium vor und plädiert für einen marktorientierteren Ausbau der Erneuerbaren.  Zudem solle die Stromsteuer gesenkt werden.  

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, berief sich hingegen auf die Vereinbarungen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom April: Damals wurde die Reform bereits mit den Landesregierungen diskutiert. Diese hatten sich dabei mit der Kanzlerin und Bundeswirtschaftsminister Gabriel darauf geeinigt, dass die Kosten der Energiewende durch die Reform nicht weiter klettern dürften. Die Änderungswünsche der Länder würden jedoch zu einer höheren der EEG-Umlage und damit auch steigenden Strompreisen führen.