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EnWG-Novelle: Weitere Preisaufschläge für Strom ab 2013

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Verbraucher müssen künftig über eine Umlage bis zu 0,25 Cent pro Kilowattstunde zahlen, wenn Offshore-Windparks von den Netzbetreibern zu spät ans Netz angeschlossen werden. Wie das Handelsblatt berichtet, hat der Bundesrat am Freitag eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Grund dafür ist die neue Haftungsregelung, derzufolge Betreibern von Offshore-Windparks eine Entschädigung für Einnahmeausfälle durch einen verspäteten Netzanschluss zusteht.

Offshore-Windpark auf hoher See
Der Bundesrat ist für die neue Offshore-Haftungsregelung - die EnWG-Änderung greift voraussichtlich ab Januar 2013.
Bei selbst verschuldeten Verzögerungen werden die Netzbetreiber jedoch mit bis zu 110 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Alles was darüber hinaus geht, müssen die Verbraucher allerdings über den Strompreis mitfinanzieren. Dadurch soll möglichen Investoren die Angst vor finanziellen Verlusten genommen werden. Zuletzt waren immer wieder Windparkprojekte auf hoher See gestoppt worden, weil das Risiko vielen Investoren zu hoch war, um in die Projekte einzusteigen. Ohne eine Anbindung an das Stromnetz erhalten die Betreiber der Windkraftanlagen keine garantierte Einspeisevergütung vom Staat und bleiben auf den Investitionskosten sitzen.

Die Regierung will die Offshore-Windkraft vorantreiben - Windkraft ist deutlich effizienter als Solarkraft und damit ein wichtiger Baustein in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Laut dem Bericht hatte das Bundesumweltministerium bereits im vergangenen Jahr ermittelt, dass Windräder fast 40 Prozent der erzeugten Stromleistung aus erneuerbaren Energien leifern – während es bei der Solarkraft lediglich rund 15,7 Prozent waren. Durch den Atomausstieg und der damit verbundenen Stilllegung von Atommeilern muss in den kommenden Jahren immer mehr Kraftwerksleistung ersetzt werden.

Eine weitere Änderung wurde vom Bundesrat genehmigt: Kraftwerksbetreiber werden künftig dafür bezahlt, wenn sie unrentable Anlagen, die von der Bundesnetzagentur als dennoch als systemrelevant eingestuft werden, weiterhin in Betrieb halten. Dadurch soll die Versorgungssicherheit gewährleistet werden können, wenn die erneuerbaren Energien aus Solar- und Windkraft nicht für ausreichend Strom sorgen können.