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Schlichtungsstelle Energie will Stromanbieter überprüfen lassen
| rar
Die Schlichtungsstelle Energie hat die Bundesnetzagentur gebeten, die Stromanbieter Almado und Extra-Energie auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen. Wie das Handelsblatt am Montag berichtet, sollen die beiden Stromversorger mit den Zahlungen der Fallpauschalen für die Schlichtungsstelle in Verzug geraten. Die Bundesnetzagentur bestätigte die Überprüfung. Die Stromlieferanten weisen die Vorwürfe zurück. Extra-Energie erwägt zudem, den Verein aufgrund vermeintlich zu hoher Fallpauschalen zu verklagen.

Die Schlichtungsstelle Energie bittet die Bundesnetzagentur, Almado und Extra-Energie zu überprüfen.
Extra-Energie-Geschäftsführer Samuel Schmidt bezeichnete die Anschuldigung, sein Unternehmen habe die fälligen Gebühren für die Schlichtungsfälle nicht gezahlt, gegenüber dem Handelsblatt als falsch. Vielmehr sei die neue Gebührenordnung fragwürdig. Schmidt wirft der Schlichtungsstelle vor, nicht nur die anfallenden Kosten decken sondern auch einen Gewinn erwirtschaften zu wollen. Auch Almado bezweifelt, dass die Höhe der neuen Gebühren gerechtfertigt ist.
Die Schlichtungsstelle erhebt seit dem 1. Juli dieses Jahres eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro für eine erste juristische Einschätzung des jeweiligen Falles und schickt diese an den betreffenden Versorger. Dieser hat im Anschluss die Möglichkeit, das Problem selbst zu lösen. Kommt keine Einigung zustande, werden 300 Euro pro Moderation zwischen dem Verbraucher und dem Stromversorger fällig, 450 Euro kostet die Empfehlung eines Ombudsmannes. Zuvor hatte die Gebühr für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens 200 Euro und für die Schlichtung 350 Euro pro Fall zu Buche geschlagen.
Bereits seit 2011 dient der Verein als Schlichter zwischen Verbrauchern und Stromanbietern zur außergerichtlichen Einigung. Träger sind unter anderem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Für Verbraucher, die Probleme mit ihrem Stromanbieter melden, ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.
Die Schlichtungsstelle erhebt seit dem 1. Juli dieses Jahres eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro für eine erste juristische Einschätzung des jeweiligen Falles und schickt diese an den betreffenden Versorger. Dieser hat im Anschluss die Möglichkeit, das Problem selbst zu lösen. Kommt keine Einigung zustande, werden 300 Euro pro Moderation zwischen dem Verbraucher und dem Stromversorger fällig, 450 Euro kostet die Empfehlung eines Ombudsmannes. Zuvor hatte die Gebühr für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens 200 Euro und für die Schlichtung 350 Euro pro Fall zu Buche geschlagen.
Bereits seit 2011 dient der Verein als Schlichter zwischen Verbrauchern und Stromanbietern zur außergerichtlichen Einigung. Träger sind unter anderem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Für Verbraucher, die Probleme mit ihrem Stromanbieter melden, ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.
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