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Stromversorgung: Süddeutschland steht schwieriger Winter ins Haus

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Die Bundesnetzagentur rechnet für den nächsten Winter mit einer angespannten Stromversorgungslage im Süden der Republik. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Bonner Behörde hervor, über den verschiedene Medien berichten. Demnach sei die Systemsicherheit in diesen Regionen gefährdet, da mehrere Kraftwerksbetreiber ihre Anlagen stilllegen wollen. Um den Ausfall in Süddeutschland kompensieren zu können, müssten in erster Linie die Stromnetze zügig ausgebaut werden.

Hochspannungsleitungen in der Dämmerung
In Süddeutschland könnte die Stromversorgung im kommenden Winter gefährdet sein, befürchtet die Bundesnetzagentur.
Im vergangenen Winter habe es zwar keine Ausfälle gegeben - jedoch nur aufgrund umfangreicher Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber. Außerdem konnten neu gebaute Leitungen die Lage im Vergleich zum Winter 2011/12 deutlich entschärfen.

Damals stand Süddeutschland aufgrund einer anhaltenden Kältewelle in Europa mit wenigen sonnigen Tagen dicht vor einem Blackout. Zwischen Oktober 2012 und Ende März 2013 musste jedoch insgesamt ähnlich lang ins Stromnetz eingegriffen wie im Winter zuvor. Vor allem, dass flexible zu- und abschaltbare Gaskraftwerke vielfach stillgelegt werden, erschwert die Energieversorgung im Süden. Die Kraftwerke werden jedoch aufgrund des Preisverfalls an der Strombörse zunehmend unrentabel.

Ein Punkt, der dafür sorgt, dass die Preise in den Keller gehen, ist der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien. Wenn in sonnenstarken und windreichen Tagen grüner Strom im Überfluss produziert wird, sind zusätzliche fossile Kraftwerke nicht notwendig –der Betrieb der Anlagen rentiert sich nicht. Aber sobald zu wenig Wind weht oder kaum die Sonne scheint, müssen die Reservekraftwerke in die Bresche springen. Für diesen Ersatzbetrieb werden die Betreiber von zuvor von der Bundesnetzagentur festgelegten systemrelevanten Gas- oder Kohlekraftwerken künftig zusätzlich entlohnt. Dafür sorgt die neu geschaffene Reservekraftwerksverordnung der Bundesregierung. Damit soll im Bedarfsfall die Systemsicherheit gewährleistet bleiben.