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Mecklenburg-Vorpommern plant Beteiligungsgesetz für Windparks

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Mecklenburg-Vorpommern will Windparkbetreiber dazu verpflichten, Anwohner an neuen Anlagen zu beteiligen, sofern diese das wünschen. Das geht aus dem am Dienstag vom Landesenergieministerium vorgelegten Entwurf über ein „Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetz“ hervor. Demnach müssten die Betreiber allen Privatpersonen und Gemeinden im Umkreis von fünf Kilometern um neue Windräder insgesamt mindestens 20 Prozent der Anteile anbieten.
 

Hochspannungsleitung umgeben von einem Windpark.
Das Beteiligungsgesetz soll Anwohner von Windparks begünstigen.
Die Vorgabe soll beim Windkraft-Ausbau zwischen Anlagenbetreiben und kritischen Anwohnern vermitteln, sagte Ministeriumssprecher Steffen Wehner am Freitag der Energie-Fachzeitschrift Energy Weekly. Die Idee, Bürger nach gesetzlichen Vorgaben an den Windparks zu beteiligen, entstand nach zahlreichen Debatten mit Anliegern, die sich beim Onshore-Ausbau benachteiligt sehen.

Die große Skepsis der Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ist laut Wehner darin begründet, dass es bisher noch keine Bürgerwindparks in dem Bundesland gibt. Anwohner würden sich daher aktuell eher anonym an den Kraftwerken beteiligen - die Bürger wüssten daher häufig nicht, ob sich Anwohner an den Projekten beteiligen oder nicht. Auch hohe Investitionskosten und eine mögliche Mithaftung würden viele potenzielle Privatinvestoren davon abhalten, sich finanziell zu beteiligen. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass ein Anteil höchstens 500 Euro kosten darf. Zudem würden die Betreiber verpflichtet, die Anlagen über eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu führen, sodass kein Anleger mit seinem Privatvermögen haften müsste.

Die Betreiber sollen Bürger und Kommunen zudem erst dann beteiligen dürfen, wenn sich die Windräder bereits im Bau befinden. Hierbei werde verhindert, dass Bürger ins Leere investieren, sagte Wehner. Durch ein neues Zuteilungsverfahren würden Kommunen und Anwohner zusätzlich Vorrang vor Großinvestoren genießen. Wichtig sei laut Wehner, dass das Gesetz die Zusammenarbeit zwischen Betreibern und Bürgen nicht einschränken soll. Vielmehr werde angestrebt, dass sich alle Parteien auf ein eigenes Beteiligungsmodell einigen. Eine Option wäre etwa ein vergünstigter Stromtarif.