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Atomausstieg: Gesetz zur Konzernhaftung aufgeschoben
Das Gesetz zur Haftung der Konzerne für die Kosten des Atomausstiegs tritt nicht wie geplant zum 1. Januar 2016 in Kraft. Wie Spiegel online und tagesschau.de berichten, wurde der Gesetzentwurf am Mittwoch überraschend von der Tagesordnung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses genommen.

Die Konzerne sollen für Atomausstieg und Endlagerung bezahlen - doch ein entsprechendes Gesetz verzögert. sich.
Das geplante Gesetz soll sicherstellen, dass die großen Energiekonzerne selbst die Kosten für den Atomausstieg tragen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Gesetzentwurf mit „Eltern haften für ihre Kinder“ betitelt: Auch bei Firmenteilung sollen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall in vollem Umfang für Kosten haften, die durch den Abriss der Atommeiler und die Endlagerung des Atommülls entstehen.
Nachdem E.ON schon vor einiger Zeit Pläne zur Konzernaufspaltung öffentlich gemacht hatte, folgte diese Woche RWE: Das Essener Energieunternehmen möchte das zukunftsträchtige Geschäft mit erneuerbaren Energien einer Tochtergesellschaft übertragen, während das konventionelle Kraftwerksgeschäft beim Mutterkonzern bleiben soll. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundeswirtschaftsminister erst kürzlich betont, das Gesetz müsse unbedingt zum 1. Januar in Kraft treten. Andernfalls entstünden erhebliche Risiken für den Bund.
Dass es nun zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes kommt, liegt wohl an der Union. Ein Fraktionssprecher der CDU/CSU sagte tagesschau.de zufolge am Mittwoch, es bestehe noch Beratungsbedarf. Einzelheiten nannte er nicht, betonte aber, das Gesetz werde definitiv nicht zum Jahresbeginn in Kraft treten. Die Opposition reagierte mit heftiger Kritik. Die Atomkonzerne würden von der Koalition geschützt – zu Lasten der Steuerzahler, klagten die Grünen.
Nachdem E.ON schon vor einiger Zeit Pläne zur Konzernaufspaltung öffentlich gemacht hatte, folgte diese Woche RWE: Das Essener Energieunternehmen möchte das zukunftsträchtige Geschäft mit erneuerbaren Energien einer Tochtergesellschaft übertragen, während das konventionelle Kraftwerksgeschäft beim Mutterkonzern bleiben soll. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundeswirtschaftsminister erst kürzlich betont, das Gesetz müsse unbedingt zum 1. Januar in Kraft treten. Andernfalls entstünden erhebliche Risiken für den Bund.
Dass es nun zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes kommt, liegt wohl an der Union. Ein Fraktionssprecher der CDU/CSU sagte tagesschau.de zufolge am Mittwoch, es bestehe noch Beratungsbedarf. Einzelheiten nannte er nicht, betonte aber, das Gesetz werde definitiv nicht zum Jahresbeginn in Kraft treten. Die Opposition reagierte mit heftiger Kritik. Die Atomkonzerne würden von der Koalition geschützt – zu Lasten der Steuerzahler, klagten die Grünen.
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