Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Zur Cookierichtlinie
Verfassungsklage der Atomkonzerne Entschädigung für Atomausstieg?
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich ab heute mit dem Atomausstieg. Das Gericht soll klären, ob die Atomkonzerne für die von der Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima angeordnete Stilllegung ihrer Meiler entschädigt werden müssen. Dies könnte für den Steuerzahler teuer werden.

Das Bundesverfassungsgericht prüft seit heute den 2011 beschlossenen Atomausstieg.
Im Frühjahr 2011, nach der Atomkatastrophe von Fukushima, änderte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung ihren Kurs in Sachen Atomausstieg radikal. Gerade erst hatte die Koalition für die 17 deutschen Atommeiler eine Laufzeitverlängerung von durchschnittlich zwölf Jahren beschlossen und damit den zuvor von Rot-Grün unter Gerhard Schröder auf den Weg gebrachten Atomausstieg verzögert. Dann kam Fukushima – und die Bundesregierung beschloss kurzerhand Maßnahmen, die noch weitergingen als die der Regierung Schröder. So wurde nach einem dreimonatigen Moratorium, in dem alle deutschen Meiler überprüft wurden, für acht Atomkraftwerke die sofortige Stilllegung angeordnet. Für die übrigen Meiler wurden den Betreiberkonzernen feste Abschalttermine zugewiesen – die letzten deutschen AKWs sollen 2022 vom Netz gehen.
Wurden die Atomkonzerne enteignet?
Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, ob das sogenannte „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“, in dem die Bundesregierung den vorzeitigen Ausstieg aus der Atomenergie beschloss, verfassungsmäßig ist. Dabei geht es nicht um den Atomausstieg an sich. Vielmehr sind die Konzerne der Meinung, ihnen stehe für die sofortige Abschaltung eine Entschädigung zu. Man habe mit den im Oktober 2010 zugesagten Laufzeiten bis maximal 2036 kalkuliert und entsprechende Investitionen getätigt. Zumindest aber habe man auf die Vereinbarungen vertraut, die 2000 mit Rot-Grün getroffen worden waren. Es handle sich hier um Enteignung, so die Konzerne.Bundesregierung: Atomausstieg war im öffentlichen Interesse
Die Bundesregierung hält dagegen, gerade bei einer so gefährlichen Technologie wie der Atomkraft müsse es dem Staat möglich sein, einzugreifen und eventuell vorher getroffene Einschätzungen zu revidieren. Die Abschaltung sei im öffentlichen Interesse gewesen, welches stets Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen habe. Zudem ermögliche der Atomausstieg auch in der jetzigen Form den Konzernen noch angemessene Gewinne, schließlich seien nicht alle Meiler sofort abgestellt worden.Kalkar-Beschluss von 1978: Großer Spielraum für Bundesregierung
Bereits 1978 gab es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Atomenergie. Im sogenannten Kalkar-Beschluss räumte das Gericht dem Gesetzgeber in der Atomkraftfrage großen Spielraum ein. Die Regierung dürfe prinzipiell die Entscheidung treffen, ob Deutschland Atomenergie nutze oder nicht, und diese Entscheidung auch gegebenenfalls revidieren, so das damalige Urteil. Die Frage ist nun jedoch, ob das „Wie“ angemessen war. Laut den Konzernen hat sich nach Fukushima die Lage in Deutschland faktisch nicht verändert, verändert habe sich lediglich die Einschätzung durch die Politik.Urteil zum Atomausstieg in einigen Monaten
Zunächst sind zwei mündliche Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird dann in einigen Monaten gesprochen. Denkbar ist zum einen, dass die Klage abgewiesen wird. Zum anderen könnte das Gericht anordnen, dass ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden muss, das eine Entschädigungsregelung für die Konzerne beinhaltet. Die Kosten müssten dann aller Wahrscheinlichkeit nach die Steuerzahler tragen.Weitere Nachrichten über Strom

07.03.2025 | Strompreise
Aktuelle Strompreise: So viel kostet die Kilowattstunde im März
Der durchschnittliche Strompreis in Deutschland ist leicht gesunken im Vergleich zum Vormonat. Durch einen Anbieterwechsel können Familien viel einsparen - bis zu 816 Euro im Jahr.

14.02.2025 | Energieverbrauch
Energieverbrauch in deutschen Bundesländern: Strom- und Gasverbrauch sinken weiter
Der Energieverbrauch in Deutschland ist weiter gesunken - vor allem beim Gasverbrauch, mit regionalen Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.

07.02.2025 | Strompreise
Aktuelle Strompreise Anfang Februar 2025
Anfang Februar 2025 sind die Strompreise leicht gestiegen im Vergleich zu Januar. Familien können durch einen Wechsel aus der Grundversorgung zu einem günstigeren Anbieter mehrere hundert Euro sparen.

23.01.2025 | E-Mobilität
Winterkälte senkt E-Auto-Reichweite: Bis zu 30 % Verlust
Kaltes Wetter reduziert die Reichweite von Elektroautos um bis zu ein Drittel - ein Test des norwegischen Automobilclubs zeigt, wie sehr sich die Reichweite bei verschiedenen Modellen verringert.

09.01.2025 | Strompreise
Strompreise im Januar: So viel zahlen Sie aktuell für die Kilowattstunde
Die Strompreise in Deutschland sind im Vergleich zum Vormonat leicht gestiegen. Wer den Anbieter wechselt, kann jedoch deutlich sparen - bis zu 831 Euro jährlich.