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Verfassungsklage der Atomkonzerne Entschädigung für Atomausstieg?

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Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich ab heute mit dem Atomausstieg. Das Gericht soll klären, ob die Atomkonzerne für die von der Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima angeordnete Stilllegung ihrer Meiler entschädigt werden müssen. Dies könnte für den Steuerzahler teuer werden.

Atomkraftwerk: Erhalten die Kraftwerksbetreiber und Atomkonzerne eine Entschädigung für den Atomausstieg?
Das Bundesverfassungsgericht prüft seit heute den 2011 beschlossenen Atomausstieg.
Im Frühjahr 2011, nach der Atomkatastrophe von Fukushima, änderte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung ihren Kurs in Sachen Atomausstieg radikal. Gerade erst hatte die Koalition für die 17 deutschen Atommeiler eine Laufzeitverlängerung von durchschnittlich zwölf Jahren beschlossen und damit den zuvor von Rot-Grün unter Gerhard Schröder auf den Weg gebrachten Atomausstieg verzögert. Dann kam Fukushima – und die Bundesregierung beschloss kurzerhand Maßnahmen, die noch weitergingen als die der Regierung Schröder. So wurde nach einem dreimonatigen Moratorium, in dem alle deutschen Meiler überprüft wurden, für acht Atomkraftwerke die sofortige Stilllegung angeordnet. Für die übrigen Meiler wurden den Betreiberkonzernen feste Abschalttermine zugewiesen – die letzten deutschen AKWs sollen 2022 vom Netz gehen.
 

Wurden die Atomkonzerne enteignet?

Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, ob das sogenannte „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“, in dem die Bundesregierung den vorzeitigen Ausstieg aus der Atomenergie beschloss, verfassungsmäßig ist. Dabei geht es nicht um den Atomausstieg an sich. Vielmehr sind die Konzerne der Meinung, ihnen stehe für die sofortige Abschaltung eine Entschädigung zu. Man habe mit den im Oktober 2010 zugesagten Laufzeiten bis maximal 2036 kalkuliert und entsprechende Investitionen getätigt. Zumindest aber habe man auf die Vereinbarungen vertraut, die 2000 mit Rot-Grün getroffen worden waren. Es handle sich hier um Enteignung, so die Konzerne.
 

Bundesregierung: Atomausstieg war im öffentlichen Interesse

Die Bundesregierung hält dagegen, gerade bei einer so gefährlichen Technologie wie der Atomkraft müsse es dem Staat möglich sein, einzugreifen und eventuell vorher getroffene Einschätzungen zu revidieren. Die Abschaltung sei im öffentlichen Interesse gewesen, welches stets Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen habe. Zudem ermögliche der Atomausstieg auch in der jetzigen Form den Konzernen noch angemessene Gewinne, schließlich seien nicht alle Meiler sofort abgestellt worden.
 

Kalkar-Beschluss von 1978: Großer Spielraum für Bundesregierung

Bereits 1978 gab es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Atomenergie. Im sogenannten Kalkar-Beschluss räumte das Gericht dem Gesetzgeber in der Atomkraftfrage großen Spielraum ein. Die Regierung dürfe prinzipiell die Entscheidung treffen, ob Deutschland Atomenergie nutze oder nicht, und diese Entscheidung auch gegebenenfalls revidieren, so das damalige Urteil. Die Frage ist nun jedoch, ob das „Wie“ angemessen war. Laut den Konzernen hat sich nach Fukushima die Lage in Deutschland faktisch nicht verändert, verändert habe sich lediglich die Einschätzung durch die Politik.
 

Urteil zum Atomausstieg in einigen Monaten

Zunächst sind zwei mündliche Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird dann in einigen Monaten gesprochen. Denkbar ist zum einen, dass die Klage abgewiesen wird. Zum anderen könnte das Gericht anordnen, dass ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden muss, das eine Entschädigungsregelung für die Konzerne beinhaltet. Die Kosten müssten dann aller Wahrscheinlichkeit nach die Steuerzahler tragen.