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Atomausstieg: EnBW plant Klage gegen Brennelementesteuer
| mbu
Der Energiekonzern EnBW will gegen die Brennelementesteuer klagen. Das Handelsblatt berichtet unter Berufung auf einen hochrangigen Unternehmensvertreter, angesichts der Entscheidung der Koalition für einen Ausstieg aus der Kernkraft könne die Erhebung der Steuer nicht akzeptiert werden.

Atomkraftwerk: Der Atomkonzern EnBW plant offenbar einen Klage gegen die Brennelementesteuer.
Wörtlich sagte der nicht namentlich genannte EnBW-Vertreter dem Handelsblatt: "Wir werden dagegen juristisch vorgehen." Das wäre ein Schlag ins Gesicht der neuen grün-roten Regierung in Baden-Württemberg. Das Land ist gleichzeitig Großaktionär bei dem Energiekonzern. Dort wollte man die Klage allerdings bislang nicht bestätigen. Eine Sprecherin sagte der Zeitung, das Unternehmen wolle zunächst den Steuerbescheid abwarten, der nach dem Ende der Revisionsarbeiten am AKW Philippsburg II erwartet werde.
Die Brennelementesteuer war im Herbst 2010 gemeinsam mit der Laufzeitverlängerung eingeführt worden. Offiziell steht sie aber in keinem Zusammenhang mit den Atomlaufzeiten. Die Steuer wird auf den Verbrauch von Kernbrennstoff erhoben und fällt an, sobald bei Revisionen neue Brennstäbe in ein AKW eingesetzt werden und dort eine Kettenreaktion in Gang gebracht wird. Das Steueraufkommen wird nach dem Aus für die sieben ältesten Atomkraftwerke und das AKW Krümmel noch auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Der Energiekonzern E.ON hatte bereits Ende Mai eine Klage gegen die Brennelementesteuer angekündigt und will mit der Bundesregierung über eine Entschädigung verhandeln. In einem anderen Punkt will das Unternehmen Merkel, Röttgen und Co. aber entgegenkommen: Die aktuell abgeschalteten AKWs Isar 1 und Unterweser sollen nicht wieder angefahren werden, wenn das Atomkraft-Moratorium in der kommenden Woche endet. Da die Gesetze zum Atomausstieg noch nicht verabschiedet und in Kraft getreten sind, wäre dies theoretisch möglich. RWE und EnBW halten sich diese Möglichkeit laut Focus Online noch offen.
Die Brennelementesteuer war im Herbst 2010 gemeinsam mit der Laufzeitverlängerung eingeführt worden. Offiziell steht sie aber in keinem Zusammenhang mit den Atomlaufzeiten. Die Steuer wird auf den Verbrauch von Kernbrennstoff erhoben und fällt an, sobald bei Revisionen neue Brennstäbe in ein AKW eingesetzt werden und dort eine Kettenreaktion in Gang gebracht wird. Das Steueraufkommen wird nach dem Aus für die sieben ältesten Atomkraftwerke und das AKW Krümmel noch auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Der Energiekonzern E.ON hatte bereits Ende Mai eine Klage gegen die Brennelementesteuer angekündigt und will mit der Bundesregierung über eine Entschädigung verhandeln. In einem anderen Punkt will das Unternehmen Merkel, Röttgen und Co. aber entgegenkommen: Die aktuell abgeschalteten AKWs Isar 1 und Unterweser sollen nicht wieder angefahren werden, wenn das Atomkraft-Moratorium in der kommenden Woche endet. Da die Gesetze zum Atomausstieg noch nicht verabschiedet und in Kraft getreten sind, wäre dies theoretisch möglich. RWE und EnBW halten sich diese Möglichkeit laut Focus Online noch offen.
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