Aktuelles zur Strompreisbremse
Die Strompreisbremse endet zum 31.12.2023. Ursprünglich sollte die Bremse erst 2024 auslaufen. Das vorzeitige Ende geht auf den geplanten Nachtragshaushalt der Bundesregierung zurück, welcher das Ende des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beinhaltet.
Die Strompreisbremse wird automatisch mit Ihrem Monatsabschlag verrechnet.
Ihr Anbieter muss Sie schriftlich informieren, falls Ihr aktueller Vertragspreis über der Preisbremse liegt.
Zwischen Januar 2023 und Dezember 2023 zahlen Sie für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs 40 Cent pro kWh Strom. Wenn Sie mehr Strom verbrauchen, zahlen Sie für jede Kilowattstunde den vollen Arbeitspreis Ihres Stromanbieters. Wenn Sie weniger Strom verbrauchen als die 80 % der Verbrauchsprognose, können Sie für die geringere Strommenge den vollen Preis Ihres Stromanbieters einsparen.
In den folgenden Tabellen zeigen wir Ihnen, wie eine Familie (Verbrauch: 5.000 kWh) bzw. ein Single (1.500 kWh) bei gleichbleibendem Verbrauch entlastet wird.
Familie Ersparnis durch Strompreisbremse | |
---|---|
Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 5.000 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 4.000 kWh |
Arbeitspreis | 60 ct/kWh |
Strompreisbremse | 40 ct/kWh |
Differenz zur Strompreisbremse | 20 ct/kWh |
Wert der Strompreisbremse | 800 € (20 ct/kWh x 4.000 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Strompreisbremse | 67 € |
Single Ersparnis durch Strompreisbremse | |
---|---|
Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 1.500 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 1.200 kWh |
Arbeitspreis | 60 ct/kWh |
Strompreisbremse | 40 ct/kWh |
Differenz zur Strompreisbremse | 20 ct/kWh |
Wert der Strompreisbremse | 240 € (20 ct/kWh x 1.200 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Strompreisbremse | 20 € |
Ja, ein Stromanbieterwechsel zu Alternativanbietern lohnt sich auch zusätzlich der Strompreisbremse. Fast nur noch Tarife der Grundversorgung liegen über den Preisbremsen, während alternative Anbieter fast immer unterhalb liegen. Wechseln Sie jetzt Ihren Stromanbieter und profitieren Sie von bis zu 800 € Ersparnis!
"Die aktuellen politischen Entwicklungen und die damit verbundene Unsicherheit bezüglich der Strompreisbremsen im kommenden Jahr, sorgt für Verunsicherung bei Verbraucher*innen. Für Kund*innen ist es wichtig, jetzt ihren Vertrag zu überprüfen und bei zu hohen Kosten den Anbieter zu wechseln. Nur durch einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter erwartet Verbraucher*innen keine böse Überraschung, wenn die Preisbremsen vorzeitig auslaufen. Bei alternativen Anbietern zahlen Kund*innen vergleichsweise niedrige Preise."
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (24. November 2023)
Bei einem Wechsel profitieren Sie über die Strompreisbremse hinaus durch drei Komponenten:
Beispielsweise ergibt sich bei einem Verbrauch von 5.000 kWh eine Ersparnis von ca. 250 € im ersten Jahr:
Preisbestandteile |
Stromkosten |
Stromkosten |
---|---|---|
Grundpreis | 128,38 € | 109,00 € |
Preis für 80 % des Verbrauchs: Strompreisbremse | 1.600 € | 1.600 € |
Arbeitspreis des Stromanbieters | 62 ct/kWh | 44 ct/kWh |
Preis für 20 % des Verbrauchs: Arbeitspreis des Stromanbieters | 620 € | 440 € |
Arbeitspreis insgesamt | 2.220 € | 2.040 € |
Wechselbonus | 0 € | 50 € |
Stromkosten insgesamt | 2.348,38 € | 2.099 € |
Durchschnittlicher Preis pro Monat | 195,70 € | 174,92 € |
Ersparnis | = 249,38 € im ersten Jahr bzw. 20,78 €/Monat |
Berechnung Strompreise basierend auf einem Verbrauch von 5.000 kWh pro Jahr für 80331 München.
Stand: 15. Dezember 2022.
Ja, die Strompreisbremse greift grundsätzlich auch für Heizstrom und deckelt den Arbeitspreis auf 28 ct/kWh für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Sollten Sie einen Eintarifzähler haben, deckelt die Preisbremse den Arbeitspreis für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh.
Bei Tarifen mit Hochtarif- und Niedertarifpreisen wird ein gewichteter, durchschnittlicher Arbeitspreis (Referenzpreis) ermittelt. In unserer Schätzung wird eine Gewichtung von 16 Stunden mit Hochtarif und 8 Stunden mit Niedertarif pro Tag angenommen. Die tatsächliche Verteilung der HT-/ NT-Zeiten kann je nach Netzbetreiber variieren. Liegt der durchschnittliche Arbeitspreis über dem ermittelten Referenzpreis, wird die Strompreisbremse entsprechend berücksichtigt.
Eine Besonderheit besteht jedoch, wenn Heizstrom und Haushaltsstrom über denselben Zähler gemessen werden. Hierbei wird der Referenzpreis ebenfalls in Abhängigkeit von der zeitlichen Gültigkeit der Hoch- und Niedertarife ermittelt. Gleichzeitig wird der Arbeitspreis für die NT-Zeiten auf 28 ct/kWh und für die HT-Zeiten auf 40 ct/kWh beschränkt. Insofern der Arbeitspreis im Hochtarif und Niedertarif identisch ist, beträgt der Referenzwert für die Preisbremse 40 ct/kWh.
Beispiel:
Bei unserer Schätzung mit einer Verteilung von 16 Stunden mit Hochtarif und 8 Stunden mit Niedertarif pro Tag ergibt sich ein Referenzpreis von 36 ct/kWh (=[8/24] x 28 ct/kWh + [16/24] x 40 ct/kWh).
a) Ihr Nachttarif gilt von 22 bis 6 Uhr und kostet 30 ct/kWh, der Tagtarif gilt von 6 bis 22 Uhr und kostet 60 ct/ kWh. Der Durchschnittspreis beträgt 50 ct/kWh (=[8/24] x 30 ct/ kWh + [16/24] x 60 ct/kWh) = Die Strompreisbremse greift.
b) Ihr Nachttarif gilt von 22 bis 6 Uhr und kostet 23 ct/kWh, der Tagtarif gilt von 6 bis 22 Uhr und kostet 42 ct/kWh. Der Durchschnittspreis beträgt 35,67 ct/kWh. = Die Strompreisbremse greift nicht.
Als Stromkunde müssen Sie nichts weiter tun, um von der Strompreisbremse zu profitieren. Die Anpassung der monatlichen Abschläge erfolgt seit 01.03.2023 durch Ihren Stromanbieter. Die rückwirkenden Entlastungen für Januar und Februar werden ebenfalls mit Ihrem März-Abschlag verrechnet.
Wenn Sie im Laufe des Jahres 2023 den Stromanbieter wechseln, erhalten Sie natürlich auch die Entlastung durch die Strompreisbremse. Die Höhe der Entlastung kann sich ändern, je nachdem wie sich die Preise zwischen neuem und alten Anbieter unterscheiden. Der Garantiepreis von 40 ct pro kWh wird bei gewöhnlichen Stromtarifen jedoch immer gewährt. Ein Anbieterwechsel bleibt also unkompliziert und lohnt sich beim aktuell steigenden Sparpotenzial. Ausnahmen bestehen jedoch bei Tarifen mit Zweitarifzähler und einem Verbrauch von über 30.000 kWh pro Jahr.
Ja, Energiesparen lohnt sich dennoch, da die Strompreisbremse nur für 80 % Ihres geschätzten Jahresverbrauchs gilt. Auch mit dem Preisdeckel von 40 ct pro kWh müssen Sie mit höheren Stromkosten rechnen – verglichen mit dem Vorkrisenniveau.
Tipps zum Strom sparen finden Sie in unserem Ratgeber.
Personen |
Jährlicher Stromverbrauch |
Gedeckelter Basisbedarf |
Entlastung |
Entlastung |
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1 Person | 1.500 kWh | 1.200 kWh | 240 € | 20 € |
2 Personen | 2.500 kWh | 2.000 kWh | 400 € | 33 € |
3 Personen | 3.500 kWh | 2.800 kWh | 560 € | 47 € |
4 Personen | 4.250 kWh | 3.400 kWh | 680 € | 57 € |