Aktuelles zur Strompreisbremse
Die Strompreisbremse gilt seit dem 01.03.2023 (rückwirkend auch für Januar und Februar) und endet am 31.12.2023.
Die Strompreisbremse wird automatisch mit Ihrem Monatsabschlag verrechnet.
Ihr Anbieter muss Sie schriftlich informieren, falls Ihr aktueller Vertragspreis über der Preisbremse liegt.
Zwischen Januar 2023 und Dezember 2023 zahlen Sie für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs 40 Cent pro kWh Strom. Wenn Sie mehr Strom verbrauchen, zahlen Sie für jede Kilowattstunde den vollen Arbeitspreis Ihres Stromanbieters. Wenn Sie weniger Strom verbrauchen als die 80 % der Verbrauchsprognose, können Sie für die geringere Strommenge den vollen Preis Ihres Stromanbieters einsparen.
Dieses Info-Schreiben sollten Sie gut lesen und überprüfen. Entscheidend für den Rabatt der Strompreisbremse ist der Jahresverbrauch. Dieser muss im Info-Schreiben genannt werden und sollte unbedingt stimmen, damit die Ersparnis korrekt ausfällt. Wenn der Jahresverbrauch zu niedrig angegeben ist, fällt auch die Ersparnis zu gering aus. Es empfiehlt sich daher, den Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung mit dem im Info-Schreiben genannten abzugleichen.
In diesem Fall sollten Sie bei ihrem Stromanbieter nachfragen. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge – viele Anbieter verspäten sich. Auch wenn Sie noch kein Info-Schreiben erhalten haben oder dieses erst nach dem 01.03.2023 bekommen, steht ihnen die Ersparnis dennoch zu – auch rückwirkend für Januar und Februar.
In den folgenden Tabellen zeigen wir Ihnen, wie eine Familie (Verbrauch: 5.000 kWh) bzw. ein Single (1.500 kWh) bei gleichbleibendem Verbrauch entlastet wird.
Familie Ersparnis durch Strompreisbremse | |
---|---|
Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 5.000 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 4.000 kWh |
Arbeitspreis | 60 ct/kWh |
Strompreisbremse | 40 ct/kWh |
Differenz zur Strompreisbremse | 20 ct/kWh |
Wert der Strompreisbremse | 800 € (20 ct/kWh x 4.000 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Strompreisbremse | 67 € |
Single Ersparnis durch Strompreisbremse | |
---|---|
Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 1.500 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 1.200 kWh |
Arbeitspreis | 60 ct/kWh |
Strompreisbremse | 40 ct/kWh |
Differenz zur Strompreisbremse | 20 ct/kWh |
Wert der Strompreisbremse | 240 € (20 ct/kWh x 1.200 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Strompreisbremse | 20 € |
Die Strompreise für Neukunden sind drastisch gesunken (-39 % im Vergleich zu Sep. 22) – die aktuelle Ersparnis ist so hoch wie lange nicht mehr. Vergleichen Sie dafür unsere aktuellen Tarife und schließen Sie einen neuen Vertrag mit Preisgarantie ab. So sind Sie langfristig vor Preiserhöhungen geschützt und haben für mind. 12 Monate eine Kostensicherheit.
"In der Energiekrise mussten Verbraucher*innen so viel für Strom bezahlen wie nie zuvor. Nun sinken vor allem bei alternativen Versorgern die Preise wieder. Deswegen sollten Kund*innen jetzt aktiv werden und ihren Anbieter wechseln. Im Vergleich zur Grundversorgung lassen sich so zusätzlich zur Strompreisbremse im Schnitt 280 Euro sparen."
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24
Bei einem Wechsel profitieren Sie über die Strompreisbremse hinaus durch drei Komponenten:
Beispielsweise ergibt sich bei einem Verbrauch von 5.000 kWh eine Ersparnis von ca. 250 € im ersten Jahr:
Preisbestandteile |
Stromkosten |
Stromkosten |
---|---|---|
Grundpreis | 128,38 € | 109,00 € |
Preis für 80 % des Verbrauchs: Strompreisbremse | 1.600 € | 1.600 € |
Arbeitspreis des Stromanbieters | 62 ct/kWh | 44 ct/kWh |
Preis für 20 % des Verbrauchs: Arbeitspreis des Stromanbieters | 620 € | 440 € |
Arbeitspreis insgesamt | 2.220 € | 2.040 € |
Wechselbonus | 0 € | 50 € |
Stromkosten insgesamt | 2.348,38 € | 2.099 € |
Durchschnittlicher Preis pro Monat | 195,70 € | 174,92 € |
Ersparnis | = 249,38 € im ersten Jahr bzw. 20,78 €/Monat |
Berechnung Strompreise basierend auf einem Verbrauch von 5.000 kWh pro Jahr für 80331 München.
Stand: 15. Dezember 2022.
Als Stromkunde müssen Sie nichts weiter tun, um von der Strompreisbremse zu profitieren. Die Anpassung der monatlichen Abschläge erfolgt seit 01.03.2023 durch Ihren Stromanbieter. Die rückwirkenden Entlastungen für Januar und Februar werden ebenfalls mit Ihrem März-Abschlag verrechnet.
Wenn Sie im Laufe des Jahres 2023 den Stromanbieter wechseln, erhalten Sie natürlich auch die Entlastung durch die Strompreisbremse. Die Höhe der Entlastung kann sich ändern, je nachdem wie sich die Preise zwischen neuem und alten Anbieter unterscheiden. Der Garantiepreis von 40 ct pro kWh wird bei gewöhnlichen Stromtarifen jedoch immer gewährt. Ein Anbieterwechsel bleibt also unkompliziert und lohnt sich beim aktuell steigenden Sparpotenzial. Ausnahmen bestehen jedoch bei Tarifen mit Zweitarifzähler und einem Verbrauch von über 30.000 kWh pro Jahr.
Ja, Energiesparen lohnt sich dennoch, da die Strompreisbremse nur für 80 % Ihres geschätzten Jahresverbrauchs gilt. Auch mit dem Preisdeckel von 40 ct pro kWh müssen Sie mit höheren Stromkosten rechnen – verglichen mit dem Vorkrisenniveau.
Tipps zum Strom sparen finden Sie in unserem Ratgeber.
Personen |
Jährlicher Stromverbrauch |
Gedeckelter Basisbedarf |
Entlastung |
Entlastung |
---|---|---|---|---|
1 Person | 1.500 kWh | 1.200 kWh | 240 € | 20 € |
2 Personen | 2.500 kWh | 2.000 kWh | 400 € | 33 € |
3 Personen | 3.500 kWh | 2.800 kWh | 560 € | 47 € |
4 Personen | 4.250 kWh | 3.400 kWh | 680 € | 57 € |