Aktuelles zur Strom- und Gaspreisbremse
Die Preisbremsen gelten seit dem 01.03.2023 (rückwirkend auch für Januar und Februar) und enden am 31.12.2023.
Die Preisbremsen werden automatisch mit Ihrem Monatsabschlag verrechnet.
Ihr Anbieter muss Sie schriftlich informieren, falls Ihr aktueller Vertragspreis über der Preisbremse liegt.
Zwischen Januar 2023 und Dezember 2023 zahlen Sie für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs 40 Cent pro kWh Strom und 12 Cent pro kWh Gas. Für jede Kilowattstunde, die Sie mehr verbrauchen, zahlen Sie jeweils den vollen vertraglich vereinbarten Arbeitspreis Ihres Anbieters. Wenn Sie weniger Strom bzw. Gas verbrauchen, können Sie für die geringere Energiemenge den vollen Preis Ihres Anbieters einsparen.
Dieses Info-Schreiben sollten Sie gut lesen und überprüfen. Entscheidend für den Rabatt der Preisbremse ist der Jahresverbrauch. Dieser muss im Info-Schreiben genannt werden und sollte unbedingt stimmen, damit die Ersparnis korrekt ausfällt. Wenn der Jahresverbrauch zu niedrig angegeben ist, fällt auch die Ersparnis zu gering aus. Es empfiehlt sich daher, den Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung mit dem im Info-Schreiben genannten abzugleichen.
In diesem Fall sollten Sie bei ihrem Energieanbieter nachfragen. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge – viele Anbieter verspäten sich. Auch wenn Sie noch kein Info-Schreiben erhalten haben oder dieses erst nach dem 01.03.2023 bekommen, steht ihnen die Ersparnis dennoch zu – auch rückwirkend für Januar und Februar.
In den folgenden Tabellen zeigen wir Ihnen, wie eine Familie (Verbrauch: 5.000 kWh) bzw. ein Single (1.500 kWh) bei gleichbleibendem Verbrauch entlastet wird.
Familie Ersparnis durch Strompreisbremse | |
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Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 5.000 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 4.000 kWh |
Arbeitspreis | 60 ct/kWh |
Strompreisbremse | 40 ct/kWh |
Differenz zur Strompreisbremse | 20 ct/kWh |
Wert der Strompreisbremse | 800 € (20 ct/kWh x 4.000 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Strompreisbremse | 67 € |
Single Ersparnis durch Strompreisbremse | |
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Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 1.500 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 1.200 kWh |
Arbeitspreis | 60 ct/kWh |
Strompreisbremse | 40 ct/kWh |
Differenz zur Strompreisbremse | 20 ct/kWh |
Wert der Strompreisbremse | 240 € (20 ct/kWh x 1.200 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Strompreisbremse | 20 € |
Familie Ersparnis durch Gaspreisbremse | |
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Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 20.000 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 16.000 kWh |
Arbeitspreis | 22 ct/kWh |
Gaspreisbremse | 12 ct/kWh |
Differenz zur Gaspreisbremse | 10 ct/kWh |
Wert der Gaspreisbremse | 1.600 € (10 ct/kWh x 16.000 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Gaspreisbremse | 133 € |
Single Ersparnis durch Gaspreisbremse | |
---|---|
Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 5.000 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 4.000 kWh |
Arbeitspreis | 22 ct/kWh |
Gaspreisbremse | 12 ct/kWh |
Differenz zur Gaspreisbremse | 10 ct/kWh |
Wert der Gaspreisbremse | 400 € (10 ct/kWh x 4.000 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Gaspreisbremse | 34 € |
Die Energiepreise für Neukunden sind drastisch gesunken – die aktuelle Ersparnis ist so hoch wie lange nicht mehr. Vergleichen Sie dafür unsere aktuellen Tarife und schließen Sie einen neuen Vertrag mit Preisgarantie ab. So sind Sie vor plötzlichen Preiserhöhungen geschützt und haben für mind. 12 Monate eine Kostensicherheit.
"Die Strom- und Gaspreisbremsen entlasten Verbraucher. Das maximale Sparpotenzial erreichen Verbraucher nur durch den Wechsel in einen günstigen Tarif. Aktuell gibt es je nach Region wieder Angebote, die deutlich günstiger sind als die örtliche Grundversorgung. Kunden sollten trotz der Preisbremsen regelmäßig ihre Energietarife überprüfen, um die nicht gedeckelten Kosten zu optimieren."
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24
Wählen sie beim Vergleichen Gas- bzw. Strompreisbremse einberechnen aus – die Funktion ist auch als Filter bei der Tarifübersicht verfügbar. Dabei schätzen wir die Höhe der Strom- bzw. Gaspreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs und berücksichtigen diese im angezeigten Preis. Da die tatsächliche Höhe der Preisbremsen auf der Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers basiert, ist die Schätzung der Preisbremsen ohne Gewähr.
Als Strom- bzw.Gaskunde müssen Sie nichts weiter tun, um von den Preisbremsen zu profitieren. Die Anpassung der monatlichen Abschläge erfolgt durch Ihren Energieanbieter. Die rückwirkenden Entlastungen für Januar und Februar werden ebenfalls mit Ihrem März-Abschlag verrechnet. Wenn Sie als Mieter Ihre Gaskosten über eine Heizkostenpauschale an Ihren Vermieter zahlen, erhalten Sie die Entlastung über eine Anpassung Ihrer Betriebskostenrechnung.
Wenn Sie im Laufe des Jahres 2023 den Anbieter wechseln, erhalten Sie natürlich auch die Entlastung durch die Preisbremsen. Die Höhe der Entlastung kann sich ändern, je nachdem wie sich die Preise zwischen neuem und alten Anbieter unterscheiden. Der Garantiepreis von 40 ct pro kWh für Strom und 12 ct pro kWh für Gas wird jedoch immer gewährt. Ein Anbieterwechsel bleibt also unkompliziert und lohnt sich beim aktuell steigenden Sparpotenzial.
Ja, Energiesparen lohnt sich dennoch, da die Strom- bzw. Gaspreisbremse nur jeweils für 80 % Ihres geschätzten Jahresverbrauchs gilt. Auch mit dem Preisdeckel von 40 ct pro kWh bzw. 12 ct pro kWh müssen Sie mit höheren Energiekosten rechnen – verglichen mit dem Vorkrisenniveau. Bei Gas wurde ein zusätzlicher Sparanreiz geschaffen: Heizen Sie 2023 besonders sparsam und bleiben deutlich unter dem Vorjahresverbrauch, werden Sie zusätzlich belohnt. Für die eingesparte Gasmenge erhalten Sie eine Rückzahlung auf Basis des höheren Kilowattstundenpreises.
Tipps zum Energie sparen zeigen wir Ihnen hier.
Ja, die Preisbremse gilt auch für Fernwärme. Der Preis wird dabei auf 9,5 ct/ kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.
Ja, die Preisbremse gilt auch für Verbraucher, die mit Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen. Hierzu muss die Rechnung bei einer staatlichen Stelle eingereicht werden. Voraussetzung, dass die Bremse greift: Die Rechnung für 2022 muss doppelt so hoch sein wie für 2021. Der Staat übernimmt dann 80 % der Mehrkosten, sofern diese bei mind. 100 € liegen. Es werden maximal 2.000 € ausgezahlt.
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Michelle Kleinschmidt CHECK24 Energieexpertin |