Aktuelles zur Strom- und Gaspreisbremse
Die Strom- und die Gaspreisbremsen werden zum 01.03.2023 eingeführt, gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar.
Die Strompreisbremse deckelt den Arbeitspreis auf 40 Cent pro kWh und die Gaspreisbremse auf 12 Cent pro kWh für 80 % Ihres jeweiligen Vorjahresverbrauchs.
Ihr Anbieter verrechnet die jeweilige Preisbremse direkt mit Ihrem Monatsabschlag. Sie müssen nichts weiter tun.
Hilfsprogramme laufen bis zum 30.04.2024.
Zwischen Januar 2023 und April 2024 wird der Arbeitspreis von Strom auf 40 Cent pro kWh und der Arbeitspreis von Gas auf 12 Cent pro kWh für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Der Wert der Strom- bzw. Gaspreisbremse basiert auf der Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers aus September 2022 und wird Ihrem neuen Anbieter automatisch bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Auch wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch von der Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers abweicht, bleibt die Höhe der Strom- bzw. Gaspreisbremse davon unberührt. Wenn Sie mehr Strom bzw. Gas verbrauchen als die 80 % der Verbrauchsprognose, müssen Sie für die zusätzliche Energiemenge jeweils den vollen Preis Ihres Anbieters zahlen. Wenn Sie weniger Strom bzw. Gas verbrauchen als die 80 % der Verbrauchsprognose, können Sie für die geringere Energiemenge den vollen Preis Ihres Anbieters einsparen.
In den folgenden Tabellen zeigen wir Ihnen, wie eine Familie (Verbrauch: 5.000 kWh) bzw. ein Single (1.500 kWh) bei gleichbleibendem Verbrauch entlastet wird.
Familie Ersparnis durch Strompreisbremse | |
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Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 5.000 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 4.000 kWh |
Arbeitspreis | 60 ct/ kWh |
Strompreisbremse | 40 ct/ kWh |
Differenz zur Strompreisbremse | 20 ct/ kWh |
Wert der Strompreisbremse | 800 € (20 ct/ kWh x 4.000 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Strompreisbremse | 67 € |
Single Ersparnis durch Strompreisbremse | |
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Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 1.500 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 1.200 kWh |
Arbeitspreis | 60 ct/ kWh |
Strompreisbremse | 40 ct/ kWh |
Differenz zur Strompreisbremse | 20 ct/ kWh |
Wert der Strompreisbremse | 240 € (20 ct/ kWh x 1.200 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Strompreisbremse | 20 € |
Familie Ersparnis durch Gaspreisbremse | |
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Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 20.000 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 16.000 kWh |
Arbeitspreis | 22 ct/ kWh |
Gaspreisbremse | 12 ct/ kWh |
Differenz zur Gaspreisbremse | 10 ct/ kWh |
Wert der Gaspreisbremse | 1.600 € (10 ct/ kWh x 16.000 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Gaspreisbremse | 133 € |
Single Ersparnis durch Gaspreisbremse | |
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Verbrauchsprognose vom Netzbetreiber | 5.000 kWh |
80 % der Verbrauchsprognose | 4.000 kWh |
Arbeitspreis | 22 ct/ kWh |
Gaspreisbremse | 12 ct/ kWh |
Differenz zur Gaspreisbremse | 10 ct/ kWh |
Wert der Gaspreisbremse | 400 € (10 ct/ kWh x 4.000 kWh) |
Monatl. Ersparnis durch Gaspreisbremse | 34 € |
Aufgrund der Energiekrise sind viele Grundversorgungs- und Bestandstarife von massiven Preiserhöhungen betroffen. Da die Strom- und Gaspreisbremsen jedoch nur für 80 % des Vorjahresverbrauchs gelten und Neukundentarife oft Wechselboni und Prämien beinhalten, können Sie in den meisten Fällen zusätzlich sparen. Vergleichen Sie dafür unsere aktuellen Tarife und schließen Sie einen neuen Vertrag mit Preisgarantie ab. So sind Sie vor plötzlichen Preiserhöhungen geschützt und haben für mind. 12 Monate eine Kostensicherheit.
"Die Strom- und Gaspreisbremsen entlasten Verbraucher. Das maximale Sparpotenzial erreichen Verbraucher nur durch den Wechsel in einen günstigen Tarif. Aktuell gibt es je nach Region wieder Angebote, die deutlich günstiger sind als die örtliche Grundversorgung. Kunden sollten trotz der Preisbremsen regelmäßig ihre Energietarife überprüfen, um die nicht gedeckelten Kosten zu optimieren."
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24
Wählen sie beim Vergleichen Gas- bzw. Strompreisbremse einberechnen aus – die Funktion ist auch als Filter bei der Tarifübersicht verfügbar. Dabei schätzen wir die Höhe der Strom- bzw. Gaspreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs und berücksichtigen diese im angezeigten Preis. Da die tatsächliche Höhe der Preisbremsen auf der Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers basiert, ist die Schätzung der Preisbremsen ohne Gewähr.
Als Strom- bzw.Gaskunde müssen Sie nichts weiter tun, um von den Preisbremsen zu profitieren. Die Anpassung der monatlichen Abschläge erfolgt durch Ihren Energieanbieter. Die rückwirkenden Entlastungen für Januar und Februar werden ebenfalls mit Ihrem März-Abschlag verrechnet. Wenn Sie als Mieter Ihre Gaskosten über eine Heizkostenpauschale an Ihren Vermieter zahlen, erhalten Sie die Entlastung über eine Anpassung Ihrer Betriebskostenrechnung.
Wenn Sie im Laufe des Jahres 2023 den Anbieter wechseln, erhalten Sie natürlich auch die Entlastung durch die Preisbremsen. Die Höhe der Entlastung kann sich ändern, je nachdem wie sich die Preise zwischen neuem und alten Anbieter unterscheiden. Der Garantiepreis von 40 ct pro kWh für Strom und 12 ct pro kWh für Gas wird jedoch immer gewährt. Ein Anbieterwechsel bleibt also unkompliziert und lohnt sich beim aktuell steigenden Sparpotenzial.
Ja, Energiesparen lohnt sich dennoch, da die Strom- bzw. Gaspreisbremse nur jeweils für 80 % Ihres geschätzten Jahresverbrauchs gilt. Auch mit dem Preisdeckel von 40 ct pro kWh bzw. 12 ct pro kWh müssen Sie mit höheren Energiekosten rechnen – verglichen mit dem Vorkrisenniveau. Bei Gas wurde ein zusätzlicher Sparanreiz geschaffen: Heizen Sie 2023 besonders sparsam und bleiben deutlich unter dem Vorjahresverbrauch, werden Sie zusätzlich belohnt. Für die eingesparte Gasmenge erhalten Sie eine Rückzahlung auf Basis des höheren Kilowattstundenpreises.
Tipps zum Energie sparen zeigen wir Ihnen hier.
Ja, Sie erhalten im Dezember eine Entlastung in Höhe Ihres Dezember-Abschlags. Auch für kleinere Unternehmen übernimmt die Bundesregierung die Gasrechnung für Dezember.
Ja, die Preisbremse gilt auch für Fernwärme. Der Preis wird dabei auf 9,5 ct/ kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.
Ja, die Preisbremse gilt auch für Verbraucher, die mit Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen. Hierzu muss die Rechnung bei einer staatlichen Stelle eingereicht werden. Voraussetzung, dass die Bremse greift: Die Rechnung für 2022 muss doppelt so hoch sein wie für 2021. Der Staat übernimmt dann 80 % der Mehrkosten, sofern diese bei mind. 100 € liegen. Es werden maximal 2.000 € ausgezahlt.
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Sara Hofmann CHECK24 Energieexpertin |