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Wettbewerbsdefizite: Monopolkommission bemängelt Energiemärkte
| mbu
Auf den Energiemärkten in Deutschland ist der Wettbewerb nach wie vor eingeschränkt. Das geht aus einem Sondergutachten der sogenannten Monopolkommission hervor, den das Beratergremium jetzt der Bundesregierung vorlegte. Im Vergleich zum Jahr 2009 bescheinigen die Gutachter beim Handel mit Strom und Gas jedoch Fortschritte auf dem Weg zu einem freien Markt.

Beim Stromhandel sieht die Monopolkommission weiter Wettbewerbsmängel, ebenso beim Gas.
Vor allem im Endkundenbereich sieht die Monopolkommission eine "wettbewerblichere Marktstruktur" als bei ihrer Analyse vor zwei Jahren. Auf einigen Märkten hätten die Bemühungen um eine wirksame Wettbewerbsordnung bereits ihre Wirkung entfaltet, so das Fazit des Berichts. Bei den Erzeugungskapazitäten gebe es im Strombereich aber noch erhebliche Wettbewerbsdefizite, auch wenn der Atomausstieg die Position der vier großen Energiekonzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall schwächt.
Die Ökostromförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit ihren garantierten Vergütungssätzen kritisiert die Monopolkommission hingegen als marktfern. Sie schlägt stattdessen ein Quotensystem vor, in dessen Rahmen Stromhändler verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien in ihrem eigenen Beschaffungsportfolio vorzuhalten. Im Gassektor wird in erster Linie die erhebliche Marktmacht einzelner Unternehmen vor allem beim Import und im Großhandel bemängelt.
Daneben enthält der 265 Seiten lange Bericht eine Reihe weiterer Handlungsempfehlungen an die Politik - unter anderem zur Öffnung des Bahnstrommarktes oder dem Aufbau eines integrierten europaweiten Marktgebietes. Zudem schlägt die Monopolkommission vor, die Pflicht zur Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb auf kleinere Energieversorger mit weniger als 100.000 Kunden auszudehnen. Weil diese bislang nicht besteht, beklagen alternative Energieversorger in diesen Gebieten Wettbewerbsnachteile. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die im Auftrag der Bundesregierung die Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas untersucht.
Die Ökostromförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit ihren garantierten Vergütungssätzen kritisiert die Monopolkommission hingegen als marktfern. Sie schlägt stattdessen ein Quotensystem vor, in dessen Rahmen Stromhändler verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien in ihrem eigenen Beschaffungsportfolio vorzuhalten. Im Gassektor wird in erster Linie die erhebliche Marktmacht einzelner Unternehmen vor allem beim Import und im Großhandel bemängelt.
Daneben enthält der 265 Seiten lange Bericht eine Reihe weiterer Handlungsempfehlungen an die Politik - unter anderem zur Öffnung des Bahnstrommarktes oder dem Aufbau eines integrierten europaweiten Marktgebietes. Zudem schlägt die Monopolkommission vor, die Pflicht zur Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb auf kleinere Energieversorger mit weniger als 100.000 Kunden auszudehnen. Weil diese bislang nicht besteht, beklagen alternative Energieversorger in diesen Gebieten Wettbewerbsnachteile. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die im Auftrag der Bundesregierung die Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas untersucht.
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