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Versteckte Preiserhöhungen Wie Stromanbieter versuchen, ihre Kunden vom Wechseln abzuhalten
Energieanbieter versuchen oftmals, Preiserhöhungen bei Strom und Gas zu verschleiern, kritisieren Verbraucherzentralen. Die Methoden seien „an der Grenze zum unlauteren Wettbewerb“, sagte Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der Deutschen Presseagentur.

Die Stromrechnung wird höher - doch Anbieter verschleiern Preiserhöhungen oftmals.
Zahlreiche Energieanbieter haben zu Beginn des Jahres ihre Strompreise erhöht. Die Mitteilungen über die Preiserhöhungen, die die Energieversorger an ihre Kunden versenden, seien jedoch oftmals unklar formuliert, so die Kritik der Verbraucherzentralen. Die Information über die Anhebung der Preise sei häufig in langen Texten versteckt. Beliebt sei außerdem die Methode, die Information über den Preisanstieg mit einem neuen Angebot zu verknüpfen. So werde Kunden beispielsweise der Wechsel zu einem Tarif mit Preisgarantie empfohlen. Entscheidet sich der Betroffene dagegen, müsse er im alten Tarif einen höheren Preis bezahlen. Energieexperte Sieverding spricht hier von „Tricksereien“, mit denen Unternehmen klare Informationen über Preiserhöhungen vermeiden wollen.
Im Energiewirtschaftsgesetz heißt es zwar, Verbraucher müssen über Vertragsänderungen „auf transparente und verständliche Weise“ unterrichtet werden. Es gibt jedoch keine genauen Vorgaben, wie eine Mitteilung über eine Preiserhöhung formuliert werden muss. Allerdings sollte, „wenn es sich um eine Tariferhöhung handelt, schon ‚Tariferhöhung‘ drüber stehen“, so Sieverding. Den Verbraucherzentralen zufolge wollen die Energieversorger durch die unklaren oder komplizierten Schreiben Strom- und Gaskunden von einem Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter abhalten. Denn diese hätten bei Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Im Energiewirtschaftsgesetz heißt es zwar, Verbraucher müssen über Vertragsänderungen „auf transparente und verständliche Weise“ unterrichtet werden. Es gibt jedoch keine genauen Vorgaben, wie eine Mitteilung über eine Preiserhöhung formuliert werden muss. Allerdings sollte, „wenn es sich um eine Tariferhöhung handelt, schon ‚Tariferhöhung‘ drüber stehen“, so Sieverding. Den Verbraucherzentralen zufolge wollen die Energieversorger durch die unklaren oder komplizierten Schreiben Strom- und Gaskunden von einem Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter abhalten. Denn diese hätten bei Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
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