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Verbraucherschutz: Schlichtungsstelle Energie nimmt Arbeit auf
| mbu
Verbraucher können sich bei Problemen mit ihrem Gas- oder Stromversorger künftig an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Sie nimmt am 1. November die Arbeit auf und soll Energiekunden bei Konflikten mit ihrem Anbieter eine schnelle außergerichtliche Einigung ermöglichen.

Schlichter statt Richter: Verbraucher können künftig die neue Schlichtungsstelle Energie anrufen.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) übergaben heute dem Trägerverein der Schlichtungsstelle in Berlin die Anerkennungsurkunde. Hinter der Schlichtungsstelle stehen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne). Dieter Wolst, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, soll als Ombudsmann für Unabhängigkeit sorgen.
Die Einrichtung der Schlichtungsstelle ist im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgesehen, das im vergangenen August in Kraft trat. Sie kann von Verbrauchern angerufen werden, die sich zuvor erfolglos bei ihrem Energieversorger beschwert hatten. Wenn ein Verbraucher eine Schlichtung beantragt, ist der Versorger verpflichtet, daran teilzunehmen. Das Verfahren soll laut Gesetz maximal drei Monate dauern und ist für den Verbraucher kostenlos.
Durch die Schlichtungsstelle sollen langwierige und teure Gerichtsprozesse vermieden werden. Die Beteiligten behalten jedoch das Recht, unabhängig vom Schlichterspruch die Gerichte anzurufen. Aigner sagte, die außergerichtliche Streitschlichtung als moderierter Interessenausgleich sei ein wichtiges Instrument der Verbraucherpolitik der Bundesregierung, das sich bewährt habe. Rösler erklärte, er freue sich über diese Lösung, die ohne Zwang und zusätzliche Bürokratie auskomme.
Die Einrichtung der Schlichtungsstelle ist im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgesehen, das im vergangenen August in Kraft trat. Sie kann von Verbrauchern angerufen werden, die sich zuvor erfolglos bei ihrem Energieversorger beschwert hatten. Wenn ein Verbraucher eine Schlichtung beantragt, ist der Versorger verpflichtet, daran teilzunehmen. Das Verfahren soll laut Gesetz maximal drei Monate dauern und ist für den Verbraucher kostenlos.
Durch die Schlichtungsstelle sollen langwierige und teure Gerichtsprozesse vermieden werden. Die Beteiligten behalten jedoch das Recht, unabhängig vom Schlichterspruch die Gerichte anzurufen. Aigner sagte, die außergerichtliche Streitschlichtung als moderierter Interessenausgleich sei ein wichtiges Instrument der Verbraucherpolitik der Bundesregierung, das sich bewährt habe. Rösler erklärte, er freue sich über diese Lösung, die ohne Zwang und zusätzliche Bürokratie auskomme.
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