Energie sparen Verbot ineffizienter Leuchtmittel durch die Europäische Union
| jro
Die Europäische Union vollzieht den letzten Punkt der EU-Lampenverordnung: Nachdem der Verkauf von Glühbirnen eingestellt wurde, verbietet die Europäische Union nun auch den Verkauf von Halogenleuchtmitteln.

Nachdem die EU 2012 den Verkauf von Glühbirnen verbot, trifft es nun Halogenlampen.
Um den Energieverbrauch weiter zu senken, ist zum 01.09.2018 der Verkauf von ineffektiven Halogenlampen in Kolbenform und mit ungebündeltem Licht verboten. Als Alternative stehen den Verbrauchern dann vor allem Energiesparlampen und LEDs zur Verfügung. Energiesparlampen werden zwar laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter einem zehnmal so hohen Energieaufwand produziert, sind jedoch um ein Vielfaches sparsamer im Betrieb. Sie verbrauchen 30 Prozent weniger Energie als eine Halogenleuchte und auch ihre Lebensdauer übersteigt die ihres Gegenparts bei weitem. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bescheinigt den LEDs sogar einen noch sparsameren Betrieb. Im Vergleich mit der alten Glühbirne liegt die Ersparnis bei 90 Prozent.
Bedeutung für den Alltag
Es handelt sich jedoch nicht um ein umfassendes Verbot von Halogenleuchten. Dennoch erhältlich sind Halogenlampen mit abgeflachtem Stecker (R7s) oder Stiftsockel (G4 oder G9). Bei der Entsorgung von defekten Halogenlampen müssen Verbraucher nichts beachten, sie können sie über den normalen Hausmüll entsorgen. Anders verhält es sich mit den Energiesparlampen und den LEDs: Diese müssen immer über spezielle Sammelstellen entsorgt werden.Weitere Nachrichten über Energie

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