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Verbände: Energieausweis-Pflicht wird kaum beachtet
| rar
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) ziehen ein Jahr nach der Einführung der Energieausweis-Pflicht Bilanz: Die Informationspflicht der Immobilienanbieter und Vermieter wird in den meisten Fällen missachtet. Aufgrund dieser mangelhaften Umsetzung der Pflicht am Immobilienmarkt fordern beide Verbände mehr staatliche Kontrollen, wie sie am Montag mitteilten.

Die Energieeffizienz von Immobilien bleibt oft verschleiert, weil die Informationspflicht mißachtet wird.
Zum einen zeigt eine Analyse des DUH von mehr als 3.500 Immobilienanzeigen sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich, dass von 1.932 Angeboten für private Mieter lediglich 38 Prozent korrekt ausgezeichnet wurden. Bei den gewerblichen Anzeigen sind es immerhin 66 Prozent. Zum anderen hat der DMB bei Stichproben festgestellt, dass 75 Prozent der Makler oder Vermieter unaufgefordert bei Wohnungsbesichtigungen keinen Energieausweis vorgelegt hat. Und selbst auf Nachfrage konnten 50 Prozent keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnung oder des Hauses machen.
Möglich macht dies eine Sonderregelung: Der Gesetzgeber erlaubt bislang, dass Immobilien auch ohne Energieausweis angeboten werden können, sofern dieser zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht vorlag. Viele Immobilienanbieter verweigern die Angaben mit Hinweis auf diese Ausnahmeregelung. Der Energieausweis sei ein Papiertiger, kritisierte Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB. Die bestehende Vorlagepflicht bei der Vermietung von Wohnungen werde von Vermietern und Maklern nicht ernst genommen.
Vor einem Jahr war der Energieausweis im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU eingeführt worden. Mit ihm soll bei einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung für den potentiellen Käufer oder Mieter ersichtlich sein, welche laufenden Kosten zu erwarten sind. Bislang gibt es jedoch zu wenig behördliche Kontrollen oder Sanktionen bei Nichtbeachtung.
Möglich macht dies eine Sonderregelung: Der Gesetzgeber erlaubt bislang, dass Immobilien auch ohne Energieausweis angeboten werden können, sofern dieser zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht vorlag. Viele Immobilienanbieter verweigern die Angaben mit Hinweis auf diese Ausnahmeregelung. Der Energieausweis sei ein Papiertiger, kritisierte Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB. Die bestehende Vorlagepflicht bei der Vermietung von Wohnungen werde von Vermietern und Maklern nicht ernst genommen.
Vor einem Jahr war der Energieausweis im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU eingeführt worden. Mit ihm soll bei einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung für den potentiellen Käufer oder Mieter ersichtlich sein, welche laufenden Kosten zu erwarten sind. Bislang gibt es jedoch zu wenig behördliche Kontrollen oder Sanktionen bei Nichtbeachtung.
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