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Urteil: Gericht kippt Berechnung der Netzentgelte

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Stromkunden müssen sich aufgrund eines Gerichtsurteils auf steigende Preise einstellen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die Berechnung der von der Bundesnetzagentur festgelegten Entgelte für die Nutzung der Strom- und Gasnetze für fehlerhaft. Die Netzbetreiber können nun Nachforderungen geltend machen.

Die Kosten für die Nutzung von Gas- und Stromleitungen wurden laut einem Urteil zu niedrig angesetzt.
Die Kosten für die Nutzung von Gas- und Stromleitungen wurden laut einem Urteil zu niedrig angesetzt.
Schätzungen zur Höhe der Forderungen bewegen sich laut tagesschau.de zwischen einer dreistelligen Millionensumme und einem Milliardenbetrag. Weder die Bundesnetzagentur noch die Betreiber wollten diese Zahlen jedoch bestätigen. Die Nachforderungen sollen in den kommenden Jahren auf die Netzgebühren aufgeschlagen werden. Derzeit machen die Netzentgelte rund ein Viertel des Strompreises aus. Wie viel Verbraucher im Einzelfall mehr zahlen müssen, lasse sich noch nicht abschätzen, sagte Frauke Rogalla, Referentin für Energiewirtschaft bei der Verbraucherzentrale in Berlin, dem WDR.

Das Urteil wirkt sich aber auch auf die zukünftige Festsetzung der Netzentgelte in den kommenden Jahren aus. Diese dürften nun höher ausfallen. Insgesamt hatten vor dem Oberlandesgericht fast 300 Gas- und Stromnetzbetreiber gegen die Berechnungspraxis der Bundesnetzagentur geklagt. Die Aufsichtsbehörde muss die Netzentgelte der einzelnen Unternehmen genehmigen, da diese in ihrem Netzgebiet je ein Monopol innehaben.

Das Gericht monierte dabei vor allem zwei Punkte: Die Bundesnetzagentur habe sich bei ihren Berechnungen auf die Lohnentwicklung im Produzierenden Gewerbe gestützt, statt die stärker gestiegenen Löhne des Baugewerbes zugrundezulegen, obwohl ein erheblicher Teil der Netzbaukosten auf die Bauarbeiten entfalle. Zudem sei insgesamt ein zu großer Produktivitätsfortschritt zugrunde gelegt worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Bundesnetzagentur kann Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.