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Urteil: RWE-AKW Biblis A zu Unrecht vorübergehend abgeschaltet

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Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorübergehende Abschaltung des Blocks A im AKW Biblis aus dem Jahr 2011 nachträglich für unzulässig erklärt. Wie Medien am Dienstag berichteten, steht dem Betreiber RWE damit voraussichtlich Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe zu. Zahlen müsste das Land Hessen, das den Meiler-Block vom Netz nehmen ließ.
 

Richterhammer und Paragrafenzeichen
Das Bundesverwaltungsgericht gibt RWE recht: die vorübergehende Stillegung von AKW Biblis A war nicht rechtmäßig.
Dem Bundesland habe die rechtliche Grundlage gefehlt, um die Stilllegung in Biblis anzuordnen, heißt es laut Medienberichten in der Urteilsbegründung der Richter. Die Stilllegung erfolgte damals kurze Zeit nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima. Wie die Onlineausgabe der Welt berichtet, hatten sich Bund und Länder zuvor auf das Moratorium geeinigt.

RWE hatte sofort gegen die dreimonatige Stilllegung geklagt und im vergangenen Jahr bereits vom Verwaltungsgericht in Kassel Recht bekommen. Unklar ist allerdings noch, inwieweit sich das aktuelle Urteil auf die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg in Deutschland auswirken könnte, im Zuge derer die endgültigen Stilllegungen von insgesamt acht Atomkraftwerken angeordnet wurden. Neben RWE hatten auch E.ON und Vattenfall in Karlsruhe gegen diese komplette Abschaltung geklagt.

Nach Informationen der Welt könnten sich die Schadensersatzforderungen der AKW-Betreiber insgesamt auf etwa 15 Milliarden Euro belaufen. Diese müssten voraussichtlich vom Staat getragen werden. Wie die Welt weiter berichtet, sind die Atomkonzerne zu diesen Schadensersatzklagen verpflichtet, wenn sie einen Rechtsbruch wittern - andernfalls könnten sie von ihren Anlegern der Untreue bezichtigt werden.