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Schlichtungsstelle Energie: Neue Satzung für mehr Transparenz

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Die Schlichtungsstelle Energie e.V. möchte für mehr Transparenz auf dem Strommarkt sorgen und änderte dafür in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ihre Satzung. Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Meldung des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne), einem Träger der Schlichtungsstelle, hervor. Im Rahmen dessen will die Schlichtungsstelle künftig regelmäßig, kurzfristig und detailliert an die Bundesnetzagentur berichten. Dadurch soll die Netzbehörde einen besseren Überblick erhalten, wie viele Schlichtungsfälle zu welchen Streitfällen gerade vorliegen.

Hochspannungs-Stromleitungsnetz
Die Schlichtungsstelle Energie wird künftig die Bundesnetzagentur häufiger über Streitfälle informieren.
Der bne begrüßt die Entscheidung der Schlichtungsstelle. Damit habe die Bundesnetzagentur künftig die Chance, Verbraucher bereits über „die Machenschaften schwarzer Schafe“ zu informieren, so der Interessenverband in seiner Meldung. Auf diese Weise könnten Verbraucher bereits vor einem Anbieterwechsel Informationen darüber erhalten, welche Energieunternehmen besonders viele Streitfälle verursachten, so bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Verband habe sich laut eigenen Aussagen seit der Gründung der Schlichtungsstelle für diese Satzungsänderung eingesetzt.

Die Schlichtungsstelle hat derweil vor allem mit finanziellen Problemen zu kämpfen, wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe am Montag berichtete. Grund hierfür sei die Insolvenz des ehemaligen Billigstromanbieters Flexstrom. Dem Bericht zufolge schulde dieser der Schlichtungsstelle einen „erheblichen Betrag“ - allein 2012 entfiel rund ein Drittel aller eingereichten Schlichtungsfälle auf Flexstrom. Während das Schlichtungsverfahren für Verbraucher kostenlos ist, müssen sich die betroffenen Unternehmen an den Kosten beteiligen.

Laut Handelsblatt betragen diese Kosten 350 Euro pro Schlichtungsfall. Wegen der Insolvenz muss die Schlichtungsstelle nun voraussichtlich die Flexstrom-Fallpauschalen abschreiben. Auf der Mitgliederversammlung wurde deshalb neben der neuen Satzung auch eine neue Gebührenordnung beschlossen. Künftig kommen auf die Mitglieder damit höhere Beiträge zu.