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Windreich-Insolvenz: Keine Sanierung aus eigener Kraft möglich

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Der deutsche Windparkbetreiber Windreich kann eine Sanierung aus eigener Kraft nicht stemmen. Damit muss das Unternehmen endgültig in die geregelte Insolvenz übergehen, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Dienstag berichtet. Das Insolvenzverfahren wird vom Amtsgericht Esslingen voraussichtlich noch im Laufe dieser Woche eröffnet. In Zusammenarbeit mit Insolvenzverwalter Holger Blümle soll der Sanierungskurs jetzt fortgesetzt werden.

Windräder in einem Offshore-Windpark.
Offshore-Windparkentwickler Windreich kann sich nicht aus eigener Kraft sanieren - jetzt folgt die Regelinsolvenz.
Das bisherige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde bereits im September angemeldet. Dabei profitierte Windreich von einer Schutzschirm-Regelung aus 2012: Sie gibt angeschlagenen Unternehmern für drei Monate die Chance, sich aus eigener Kraft zu sanieren, bevor ein Insolvenzverwalter gerichtlich angeordnet wird. Solange blieb Windreich nun vor Zugriffen durch Gläubiger geschützt.

Als Genickbruch für die Windreich-Sanierung gilt laut SZ-Bericht unter anderem die bislang erfolglose Entwicklung und Finanzierung des Windparks MEG1 in der Nordsee. Hier kam es vor allem aufgrund der anhaltenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD zu Verzögerungen:  Potenzielle Investoren wurden zunehmend abgeschreckt. Windreich hatte zuvor kalkuliert, die Planungen für den riesigen Hochseewindpark bis Ende dieses Jahres abschließen zu können. Das Projekt soll jedoch weitergeführt werden, so Insolvenzverwalter Blümle in einer Windreich-Mitteilung.

Die Windreich-Insolvenz schlägt inzwischen auch in anderen Unternehmen Wellen: Auch der Bremerhavener Windradhersteller Areva leidet unter der Zahlungsunfähigkeit des Windparkbetreibers und sieht sich gezwungen, bis Februar 160 Stellen abzubauen. Wie Medien am Montag berichteten, begründet das Unternehmen diesen Schritt mit fehlenden Aufträgen.