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Energie: Stromrechnung und Gasrechnung am Jahresende prüfen
| mbu
Am Jahresende sollten Verbraucher ihre Energierechnungen genau prüfen. Manchmal enthalten die Abrechnungen Fehler, die zu erheblichen Kosten führen. Diese Summe können Kunden sparen, denn eine falsche Gas- oder Stromrechnung muss nicht bezahlt werden.

Die Gas- und Stromrechnung sollte am Jahresende genau geprüft werden. Fehler sorgen für hohe Kosten.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nach diesem Prinzip sollten Verbraucher am Jahresende ihre Rechnungen für Strom und Gas unter die Lupe nehmen. Erster Schritt: die persönlichen Daten. Name und Anschrift, aber auch Zähler- und Kundennummer auf der Rechnung müssen stimmen. Auch im Computerzeitalter kommt es immer wieder vor, dass Kunden falsche Daten zugeordnet werden. Manchmal erhalten Verbraucher auch Rechnungen von Versorgern, bei denen sie früher einmal Kunde waren und denen sie schon längst gekündigt haben.
Außerdem sollten die Verbrauchsangaben auf der Stromrechnung oder Gasrechnung genau unter die Lupe genommen werden - und zwar nicht nur dann, wenn wegen einer extrem hohen Summe der Geldbeutel Alarm schlägt. Nur so können Energiekunden sicherstellen, dass zum Beispiel eine mögliche Verbrauchseinsparung nicht durch einen Rechenfehler des Versorgers zunichte gemacht wird. Dabei sind Kunden im Vorteil, die ihren Zählerstand regelmäßig dokumentieren. Sie können leicht erkennen, ob ihr Verbrauch falsch abgelesen wurde oder ein Zahlendreher passiert ist. Außerdem sollten Verbraucher kontrollieren, ob sie im richtigen Tarif abgerechnet wurden. Dazu müssen der monatliche Grundpreis und der Arbeitspreis pro Kilowattstunde auf der Rechnung mit dem Vertrag verglichen werden.
Mit einem Taschenrechner können die Berechnungen des Versorgers leicht kontrolliert werden. Dabei sollte auch überprüft werden, ob alle Abschlagszahlungen korrekt berücksichtigt wurden. Falls die Rechnung unverständlich ist oder Angaben fehlen, sollte der Gas- oder Stromanbieter kontaktiert und um Aufklärung geben werden. Besteht der Verdacht, dass der Zähler nicht mehr richtig funktioniert, muss ihn der Versorger überprüfen - die Kosten trägt allerdings der Kunde, falls der Zähler doch korrekt arbeiten sollte. Ist eine Rechnung tatsächlich fehlerhaft, muss sie schriftlich und unter Angabe der Gründe reklamiert werden.
Außerdem sollten die Verbrauchsangaben auf der Stromrechnung oder Gasrechnung genau unter die Lupe genommen werden - und zwar nicht nur dann, wenn wegen einer extrem hohen Summe der Geldbeutel Alarm schlägt. Nur so können Energiekunden sicherstellen, dass zum Beispiel eine mögliche Verbrauchseinsparung nicht durch einen Rechenfehler des Versorgers zunichte gemacht wird. Dabei sind Kunden im Vorteil, die ihren Zählerstand regelmäßig dokumentieren. Sie können leicht erkennen, ob ihr Verbrauch falsch abgelesen wurde oder ein Zahlendreher passiert ist. Außerdem sollten Verbraucher kontrollieren, ob sie im richtigen Tarif abgerechnet wurden. Dazu müssen der monatliche Grundpreis und der Arbeitspreis pro Kilowattstunde auf der Rechnung mit dem Vertrag verglichen werden.
Mit einem Taschenrechner können die Berechnungen des Versorgers leicht kontrolliert werden. Dabei sollte auch überprüft werden, ob alle Abschlagszahlungen korrekt berücksichtigt wurden. Falls die Rechnung unverständlich ist oder Angaben fehlen, sollte der Gas- oder Stromanbieter kontaktiert und um Aufklärung geben werden. Besteht der Verdacht, dass der Zähler nicht mehr richtig funktioniert, muss ihn der Versorger überprüfen - die Kosten trägt allerdings der Kunde, falls der Zähler doch korrekt arbeiten sollte. Ist eine Rechnung tatsächlich fehlerhaft, muss sie schriftlich und unter Angabe der Gründe reklamiert werden.
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