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Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Care Energy

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Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld gegen Care Energy verhängt: Wie die Behörde am Montag mitteilte, muss Martin Kristek, der Geschäftsführer der mk-group Holding, insgesamt 40.000 Euro zahlen. Laut Netzagentur sei das Hamburger Unternehmen mk-power Ihr Energiedienstleister Gmbh, dass unter der Marke „Care Energy“ als Energieanbieter auftritt, seiner Auskunftspflicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht nachgekommen. Die mk-group selbst bestreitet die Vorwürfe und verweist darauf, dass sie als Energiedienstleister lediglich den Regelungen der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unterliege.

Gerichtshammer und Euro-Geldscheine
Bundesnetzagentur verhängt ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro gegen Care Energy-Geschäftsführer Martin Kristek.
Kristek teilte mit, er werde „juristisch mit allen gebotenen Mitteln gegen den Bescheid wie gegen einzelne handelnde Personen vorgehen.“ Wie die Bundesnetzagentur mit Care-Energy umgegangen ist, sei empörend. Kristek kritisiert, dass die Bonner Behörde eine Presseerklärung über den Bescheid gegen die mk-group gegeben habe, ohne das Unternehmen im Vorfeld über den Schritt informiert und die beantragte Akteneinsicht gewährt zu haben.

Unter der Marke Care Energy vertreibt die mk-group holding bereits seit Anfang 2012 Energieleistungen - vom Unternehmen selbst als Contracting bezeichnet. Dabei werde lediglich Nutzenergie in Form von Licht, Kraft, Wärme und Kälte an die Verbraucher geliefert. Das Unternehmen unterliege damit nicht den für Lieferanten geltenden Verpflichtungen des Energiewirtschaftsgesetzes, wie die mk-group mitteilt.

Die Bundesnetzagentur hat jedoch einen anderen Blick auf die Lage: Laut Jochen Homann, dem Präsidenten der Netzbehörde, entpuppe sich die angebliche Nutzenergieversorgung als klassischer Stromvertrieb. Bereits Mitte Mai hatte die Netzagentur das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Nun muss die mk-group für die Marke Care Energy unverzüglich die nach dem Energiewirtschaftsgesetz erforderliche Anzeige der Haushaltskundenbelieferung für Energieversorger erbringen. Außerdem muss auch die EEG-Umlage in vollem Umfang gezahlt werden. Dies gelte auch für bereits bestehende Forderungen der Übertragungsnetzbetreiber.