089 - 24 24 11 66 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Expertenberatung
089 - 24 24 11 66
Montag - Sonntag von 8:00 - 22:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
strom@check24.de

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Offshore-Windkraft: Anschluss von vier Windparks bis 2023 geplant

|

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) plant die Netzanbindung von vier Offshore-Windparks in der Ostsee bis zum Jahr 2023. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, sollen die letzten Leitungen laut dem neuen Bundesfachplan Offshore Ostsee bis 2030 rund 4,5 Gigawatt Strom zum Festland transportieren.
 

Windkraftanlage unter blauem Himmel
Das BSH legt bis zum Jahr 2023 die Netzanbindung von vier Offshore-Windparks in der Ostsee im Bundesfachplan fest.
Mit der Vorgabe werde räumliche Planungssicherheit geschaffen, sagte BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz. Sowohl die Trassen der Seekabelsysteme, als auch die Standorte der Umspannplattformen, die alle Kraftwerke an die Festland-Stromnetze anbinden, seien nun klar definiert. Die Netzanschluss-Planungen für Offshore-Windparks ergänzen damit den bereits im vergangenen Jahr festgelegten zeitlichen Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber.

Der Plan des Bundesamts enthält zudem Vorgaben zur technischen Standardisierung der Stromleitungen. Des Weiteren wurde der Behörde zufolge in den Planungen berücksichtigt, inwieweit das Vorhaben umweltverträglich umgesetzt werden kann. Demnach hätten strategische Umweltprüfungen im Vorfeld gezeigt, dass sich die Umsetzung des Bundesfachplans Offshore für 2023 nicht erheblich auf das Ökosystem der Ostsee auswirken wird.

Das BSH schafft mit dem Konzept zudem höhere Planungssicherheit für Investoren von Windparkprojekten. Deren finanzielles Risiko durch verzögerten Netzanschluss der Gesetzgeber bereits begrenzt: Seit 2013 fällt hierzulande für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom eine Offshore-Haftungsumlage an. Dadurch sollen mögliche Haftungsschäden finanziert werden, die aufgrund von Verzögerungen entstehen können.