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BGH: Heizöl-Kunden dürfen Bestellung widerrufen
| rar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass künftig auch Heizöl-Kunden binnen einer Frist von 14 Tagen ihre Bestellung widerrufen können. Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag berichtet hat, geht es dabei um Bestellungen die übers Internet getätigt wurden.

Der BGH hat entschieden: Künftig dürfen auch Heizöl-Kunden ihre Online-Bestellung wieder stornieren.
Die Karlsruher Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl „der spekulative Kern fehle“. Damit seien sie nicht von den Ausnahmeregelungen betroffen, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Der BGH hat über diesen Fall bereits im Juni entschieden, das Urteil jedoch erst am Donnerstag veröffentlicht.
Damit können Kunden, die Heizöl über das Internet gekauft haben, ihre Bestellung nach den gleichen Regeln stornieren, wie sie für den Kauf anderer Waren gelten. Außerdem gilt die Widerrufsregelung auch für Bestellungen, die per Fax, Telefon oder via Internet getätigt wurden. Interessant werde ein solcher Widerruf für den Verbraucher, wenn nach der Bestellung die Preise weiter sinken. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ware noch nicht in den eigenen Tank gefüllt wurde. Danach ist ein Widerruf weiterhin ausgeschlossen.
Damit kippt der BGH laut Reuters-Bericht eine bereits gefällte Entscheidung des Landgerichts Bonn: Es hatte ein Widerrufsrecht abgelehnt, da der Preis für Heizöl auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliege. Doch der BGH verwies nun auf den Charakter der Eigenversorgung: Der Heizöl-Kauf diene nicht dazu, durch Weiterverkauf einen finanziellen Gewinn zu erzielen.
Damit können Kunden, die Heizöl über das Internet gekauft haben, ihre Bestellung nach den gleichen Regeln stornieren, wie sie für den Kauf anderer Waren gelten. Außerdem gilt die Widerrufsregelung auch für Bestellungen, die per Fax, Telefon oder via Internet getätigt wurden. Interessant werde ein solcher Widerruf für den Verbraucher, wenn nach der Bestellung die Preise weiter sinken. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ware noch nicht in den eigenen Tank gefüllt wurde. Danach ist ein Widerruf weiterhin ausgeschlossen.
Damit kippt der BGH laut Reuters-Bericht eine bereits gefällte Entscheidung des Landgerichts Bonn: Es hatte ein Widerrufsrecht abgelehnt, da der Preis für Heizöl auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliege. Doch der BGH verwies nun auf den Charakter der Eigenversorgung: Der Heizöl-Kauf diene nicht dazu, durch Weiterverkauf einen finanziellen Gewinn zu erzielen.
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