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BGH beschäftigt sich mit Preiserhöhungen für Gas und Strom
Wenn Energieversorger die Preise für Gas und Strom erhöhen, müssen sie ihren Kunden die Preissteigerungen transparent mitteilen. Wehren können sich Verbraucher nur schwer gegen Preiserhöhungen. Am Mittwoch muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Verfassungsklage beschäftigen, die genau das bemängelt.

Oft fallen für Strom und Gas hohe Nachzahlungen an.
Konkret geht es um zwei Fälle, in denen Kunden Widerspruch gegen ihre Gas- bzw. Stromrechnung eingelegt hatten. In einem Fall hatte ein Kunde die Rechtmäßigkeit mehrerer Preiserhöhungen der Stadtwerke Ahaus zwischen den Jahren 2005 und 2008 angezweifelt. Ein anderer Kunde, der Erdgas von den Technischen Werken Schussental in Ravensburg bezog, weigerte sich, Nachforderungen von gut 2.700 Euro für die Jahre 2005 bis 2007 zu zahlen. Der Verbraucher warf seinem Versorger vor, über Anteile am Gas-Vorlieferanten auch an den Gewinnen beteiligt zu sein.
Energieversorger müssen Preiserhöhungen transparent machen
Genau dies hatte der BGH den Energieversorgern in einem Urteil vom Oktober 2015 untersagt. Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits 2011 festgestellt hatte, dass deutsche Energieunternehmen ihren Kunden Preiserhöhungen nicht ausreichend transparent gemacht hatten, wurden die deutschen Gesetze entsprechend geändert. Ein Versorger muss seine Kunden nun über „den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung" ausreichend informieren. Der BGH entschied jedoch dann in zwei wichtigen Urteilen, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten durch die Versorger an ihre Kunden in der Vergangenheit rechtmäßig war, solange sie dadurch keinen Gewinn erzielen wollten. Und selbst gegen solche Preissteigerungen können Kunden nur innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Rechnung Klage einlegen, was in den Augen von Verbraucherschützern Rückforderungen sehr schwierig macht.Wenig Hoffnung für Verbraucher
Heute entscheidet der BGH nun über eine Verfassungsklage, die auch der Bund der Energieverbraucher unterstützt. Seiner Meinung nach hätte der BGH seine Lösung erneut von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg prüfen lassen müssen. Verbraucherschützer machen Gas- und Stromkunden jedoch wenig Hoffnung: „Im Prinzip ist der Zug abgefahren“, so der Energierechtsexperte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Die Urteile aus dem Oktober haben schon die Richtung vorgegeben.“ Es sei kaum wahrscheinlich, dass der BGH seine Linie noch einmal ändert.Weitere Nachrichten über Energie

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