Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

BGH beschäftigt sich mit Preiserhöhungen für Gas und Strom

|

Wenn Energieversorger die Preise für Gas und Strom erhöhen, müssen sie ihren Kunden die Preissteigerungen transparent mitteilen. Wehren können sich Verbraucher nur schwer gegen Preiserhöhungen. Am Mittwoch muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Verfassungsklage beschäftigen, die genau das bemängelt.

Energieversorger fordern oft hohe Nachzahlungen für Gas und Strom.
Oft fallen für Strom und Gas hohe Nachzahlungen an.
Konkret geht es um zwei Fälle, in denen Kunden Widerspruch gegen ihre Gas- bzw. Stromrechnung eingelegt hatten. In einem Fall hatte ein Kunde die Rechtmäßigkeit mehrerer Preiserhöhungen der Stadtwerke Ahaus zwischen den Jahren 2005 und 2008 angezweifelt. Ein anderer Kunde, der Erdgas von den Technischen Werken Schussental in Ravensburg bezog, weigerte sich, Nachforderungen von gut 2.700 Euro für die Jahre 2005 bis 2007 zu zahlen. Der Verbraucher warf seinem Versorger vor, über Anteile am Gas-Vorlieferanten auch an den Gewinnen beteiligt zu sein.
 

Energieversorger müssen Preiserhöhungen transparent machen

Genau dies hatte der BGH den Energieversorgern in einem Urteil vom Oktober 2015 untersagt. Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits 2011 festgestellt hatte, dass deutsche Energieunternehmen ihren Kunden Preiserhöhungen nicht ausreichend transparent gemacht hatten, wurden die deutschen Gesetze entsprechend geändert. Ein Versorger muss seine Kunden nun über „den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung" ausreichend informieren. Der BGH entschied jedoch dann in zwei wichtigen Urteilen, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten durch die Versorger an ihre Kunden in der Vergangenheit rechtmäßig war, solange sie dadurch keinen Gewinn erzielen wollten. Und selbst gegen solche Preissteigerungen können Kunden nur innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Rechnung Klage einlegen, was in den Augen von Verbraucherschützern Rückforderungen sehr schwierig macht.
 

Wenig Hoffnung für Verbraucher

Heute entscheidet der BGH nun über eine Verfassungsklage, die auch der Bund der Energieverbraucher unterstützt. Seiner Meinung nach hätte der BGH seine Lösung erneut von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg prüfen lassen müssen. Verbraucherschützer machen Gas- und Stromkunden jedoch wenig Hoffnung: „Im Prinzip ist der Zug abgefahren“, so der Energierechtsexperte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Die Urteile aus dem Oktober haben schon die Richtung vorgegeben.“  Es sei kaum wahrscheinlich, dass der BGH seine Linie noch einmal ändert.
 

Weitere Nachrichten über Energie

19.04.2024 | Heizölpreis
Ölpreise steigen nach Vergeltungsschlag Israels: Heizölpreise ziehen an
Nach einem mutmaßlichen Vergeltungsschlag Israels gegen Ziele im Iran sind die Ölpreise sprunghaft angestiegen. Die Situation bleibt volatil, während die Heizölpreise sich wieder nach oben bewegen.
07.02.2024 | Strom und Gas
Energiepreise im Wandel: Grundversorger senken Tarife nach dem Wegfall der Preisbremsen
Seit dem Wegfall der Preisbremsen zum Jahreswechsel haben zahlreiche Grundversorger in Deutschland ihre Strom- und Gaspreise gesenkt, was Verbrauchern Einsparungen ermöglicht. Trotz dieser Senkungen bleiben die Grundversorgungstarife im Vergleich zu Alternativanbietern weiterhin teurer.
05.02.2024 | Heizkosten
Milder Herbst und Winter senken Heizkosten: CHECK24-Studie zeigt deutlichen Rückgang im Heizbedarf
Die aktuelle Heizperiode präsentiert sich dank milden Herbst- und Wintermonaten als echte Kostenersparnis für Verbraucher*innen. CHECK24 hat den Heizbedarf und die Heizkosten analysiert und festgestellt, dass sowohl der Verbrauch als auch die Ausgaben für Gas und Heizöl spürbar gesunken sind.
09.10.2023 | Energiepreisbremse
Bundesregierung verlängert Energiepreisbremsen bis April 2024 - Kosten in Millionenhöhe
Die Bundesregierung plant, die Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 zu verlängern. Laut Berechnungen von CHECK24 könnte dies den Staat rund 907 Millionen Euro kosten.
05.09.2023 | Energieanbieter
Octopus Energy übernimmt Shell-Endkunden
Der Energiekonzern Shell hat sein deutsches und britisches Haushaltskundengeschäft an Octopus Energy verkauft. Octopus Energy übernimmt somit insgesamt 2 Millionen neue Kunden von Shell Energy in Großbritannien und Deutschland.