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Gesetzeslage Berlin: Milderes Vorgehen bei Gas- und Stromsperren

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Die Berliner Landesregierung möchte Verbraucher verstärkt gegen Gas- und Stromsperren schützen. Ein neues Gesetz soll Energieanbieter dazu verpflichten, bei unbezahlten Rechnungen milder vorzugehen.

Wer in Deutschland seine Stromrechnung nicht bezahlen kann, muss als letzte Konsequenz mit einer Stromsperre rechnen.
Die Berliner Landesregierung möchte Verbraucher vor Gas- und Stromsperren schützen
Das neue Gesetz befindet sich noch im Entwurfsstadium und sei laut Linksfraktion der Berliner Landesregierung noch in Abstimmung. Dem Entwurf zufolge sollen Gas- und Stromanbieter von Sperren absehen, wenn im Haushalt etwa Kinder, Pflegebedürftige oder Schwangere betroffen sind.
Die Gas- oder Stromsperren sollen erst bei Zahlungsrückständen in Höhe von 200 Euro eingeleitet werden dürfen – vor Wochenenden und Feiertagen sollen keine Sperrungen ausgeführt werden. Das neue Gesetz soll so Verbraucher vor zu harschem Durchgreifen der Energieanbieter schützen.

Stromsperren in Berlin im letzten Jahr gestiegen

Die Zahl der Gassperren ist in der Hauptstadt im Jahr 2018 gesunken, die der Stromsperren jedoch gestiegen: 2017 gab es in Berlin 16.525 Stromsperren, 2018 gab es mit 18.877 Sperren eine Steigerung von circa 14 Prozent.
Ursachen von nicht beglichenen Rechnungen seien laut Regierung häufig nicht nur Engpasse in Einkommen, sondern eine Kombination verschiedener Ursachen wie zum Beispiel "plötzliche einschneidende Veränderungen im persönlichen Umfeld".
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Anzahl der Sperren gesamtheitlich zu senken und gibt so Verbrauchern die Möglichkeit, die ausstehenden Zahlungen stressfreier in die Wege zu leiten.

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