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Bundesgerichtshof kippt Öl-Gas-Preisbindung
| eko
Energieversorger dürfen eine Erhöhung des Gaspreises nicht allein an die Ölpreisentwicklung koppeln. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden und so die Verbraucherrechte gestärkt. Langfristig wird Gas dadurch trotzdem nicht billiger.

Obwohl der BGH die Ölpreisbindung für Gas untersagt hat, sollten die Verbraucher nicht mit sinkenden Gaspreisen rechnen.
Das Grundsatzurteil aus Karlsruhe hat weitreichende Folgen. Klauseln, die den Gaspreis ausschließlich vom Ölpreis abhängig machen, werden unwirksam. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden. Durch die bisherige Praxis seien Erhöhungen der Gaspreise auch dann erlaubt gewesen, wenn Unternehmen steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen bei Netz- und Vertriebskosten auffangen könnten. Damit könnten die Versorger "einen zusätzlichen Gewinn erzielen" und dies sei unzulässig, so die Richter.
Geklagt hatten der Bund der Energieverbraucher gegen den Kölner Energieversorger RheinEnergie sowie 36 Gaskunden gegen eine Preiserhöhung der Stadtwerke Dreieich in Hessen. Das Urteil bezieht sich erst einmal auf die Verträge dieser Kunden. Allerdings werden in Zukunft alle Gasversorger ihre Klauseln in Sachen Preisänderung anpassen müssen. Theoretisch haben auch andere Verbraucher die Möglichkeit, vor Gericht Geld zurück zu verlangen, da für eine Preiserhöhung mit der Begründung Öl-Gas-Preisbindung keine Rechtsgrundlage mehr besteht.
Verbraucher können aufgrund des BGH-Urteils allerdings keine generell sinkenden Preise erwarten. In den vergangenen Monaten sind die Preise an den internationalen Märkten zwar gefallen, langfristig wird sich die Preisspirale aber wieder nach oben drehen. Und Deutschlands wichtigster Gas-Lieferant Russland liefert gemäß Vertrag weiterhin Gas, dessen Preis ans Öl gekoppelt ist. Das Urteil bedeutet also nur (oder auch immerhin) mehr Transparenz.
Geklagt hatten der Bund der Energieverbraucher gegen den Kölner Energieversorger RheinEnergie sowie 36 Gaskunden gegen eine Preiserhöhung der Stadtwerke Dreieich in Hessen. Das Urteil bezieht sich erst einmal auf die Verträge dieser Kunden. Allerdings werden in Zukunft alle Gasversorger ihre Klauseln in Sachen Preisänderung anpassen müssen. Theoretisch haben auch andere Verbraucher die Möglichkeit, vor Gericht Geld zurück zu verlangen, da für eine Preiserhöhung mit der Begründung Öl-Gas-Preisbindung keine Rechtsgrundlage mehr besteht.
Verbraucher können aufgrund des BGH-Urteils allerdings keine generell sinkenden Preise erwarten. In den vergangenen Monaten sind die Preise an den internationalen Märkten zwar gefallen, langfristig wird sich die Preisspirale aber wieder nach oben drehen. Und Deutschlands wichtigster Gas-Lieferant Russland liefert gemäß Vertrag weiterhin Gas, dessen Preis ans Öl gekoppelt ist. Das Urteil bedeutet also nur (oder auch immerhin) mehr Transparenz.
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