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BGH stärkt Rechte von Gaskunden

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Zahlreiche Verbraucher können möglicherweise auf Rückzahlungen von ihrem Gasanbieter hoffen: Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Sondervertragsklauseln des Energiekonzerns RWE bezüglich Gaspreisanpassungen für ungültig erklärt. Diese seien intransparent und würden Kunden nicht ausreichend über Tariferhöhungen informieren, hieß es in der Urteilsbegründung der Karlsruher Richter. Künftig müssen Preiserhöhungen sowohl Anlass als auch Ablauf der Erhöhung enthalten.

Gasflamme auf einem Herd
Der BGH hat Sonderklauseln zu Preiserhöhungen in Gasverträgen für RWE-Kunden für unwirksam erklärt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte stellvertretend für 25 Verbraucher geklagt. Landes- und Oberlandesgerichte hatten bereits zugunsten der Kläger entschieden, nun hat auch der BGH die Revision des Konzerns zurückgewiesen. Der Energieriese muss nun rückwirkend insgesamt rund 16.000 Euro an die Kläger zurückzahlen - also die in Rechnung gestellten Erhöhungen, die RWE zwischen Januar 2003 und Oktober 2005 von Kunden mit diesen Sonderverträgen gefordert hat.

Die Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung aus Karlsruhe. Auch andere Versorger, die sich solcher Sonderklauseln bedient hatten, seien nun gezwungen, ihre Verträge umzugestalten, teilte der Verband mit. Die rund zehn Millionen betroffenen Gaskunden erhalten jedoch nicht automatisch eine Rückzahlung. Sie können den jeweiligen Gaspreiserhöhungen jedoch rückwirkend für bis zu drei Jahre widersprechen und das Geld zurückfordern.

Das oberste deutsche Zivilgericht folgte in dem Urteil der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Bereits Ende März 2013 hatten die Luxemburger Richter die RWE-Sondervertragsklauseln für unwirksam erklärt. Der EuGH urteilte, dass der alleinige Verweis auf die Verordnung, in der das Änderungsrecht bei Tarifkundenverhältnissen geregelt wird, nicht ausreicht. Zudem müssten Kunden über ihr Sonderkündigungsrecht informiert werden, um die Chance auf einen Anbieterwechsel wahrnehmen zu können.