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BGH-Urteil zu Gaspreisen Energieversorger müssen im Interesse der Kunden handeln

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Energieversorger sind dazu verpflichtet, Erdgas möglichst billig einzukaufen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Wenn es möglich ist, sollen sie im Interesse der Tarifkunden handeln und die jeweils günstigste Beschaffungsalternative wählen. So können sie sich nicht mehr pauschal auf die Einkaufspreise berufen.

Die Gaspreise der Grundversorger sind zu teuer, sagt Bundeskartellamtspräsident Mundt.
BGH-Urteil: Versorger müssen Gaspreiserhöhungen begründen.
Geklagt hatte eine Gaskundin aus Baden-Württemberg. Sie wirft ihrem Grundversorger vor, Gaspreise zwischen 2005 und 2007 unrechtmäßig erhöht zu haben. Dieser begründete den Preisanstieg durch höhere Kosten beim Vorlieferanten.
 

Gaspreiserhöhungen waren zulässig

Der BGH stellte klar, dass Versorger dennoch gestiegene Einkaufskosten für ihre Kalkulation berücksichtigen dürfen. In den Jahren 2005 bis 2007 hatten sich die Preise für Erdgas tatsächlich erhöht. Wie die Richter aus Karlsruhe in einem früheren Urteil bereits festgesetzt haben, sind Preiserhöhungen dann rechtwirksam, wenn die Anbieter beweisen können, dass sie lediglich Beschaffungskosten weitergereicht haben und nicht aus Gewinnmaximierung gehandelt haben.
 

Verbrauchschützer bemängeln Urteil

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht in dem Urteil nur einen Teilsieg. Zwar sei es eine Verbesserung, dass die Gasversorger ihre Erhöhungen mittlerweile begründen müssten, dennoch bleibt die Preispolitik undurchsichtig. Demnach müssten sich die Verbraucher auch mit den Begründungen der Versorger abfinden und hätten keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren.
 

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