Jetzt anmelden und mit dem CHECK24 Kreditvergleich bis zu 2.000 EUR sparen.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
089 - 24 24 11 24 Hilfe und Kontakt
Ihre persönlichen Kreditexperten
089 - 24 24 11 24
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
kredit@check24.de
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem CHECK24 Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Autokredit Lexikon

A A A

Zulassungsbescheinigung

Bei den Zulassungsbescheinigungen I und II handelt es sich um amtliche Dokumente zur Zulassung von Kraftfahrzeugen für den Straßenverkehr. Dabei wird unterschieden in Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I). Diese Bescheinigungen ersetzen seit dem 01.10.2005 die Fahrzeugdokumente, welche bis zu diesem Zeitpunkt Bestand hatten. Einen Vorteil der neuen Dokumente stellt dabei die erhöhte Sicherheit dar.

Die Zulassungsbescheinigung I muss immer mitgeführt werden, wenn Sie ein Kraftfahrzeug lenken. Sollten Sie bei einer Polizeikontrolle aufgehalten werden, müssen sie den Fahrzeugschein vorzeigen. Ist Ihnen dies nicht möglich, kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro anfallen. Dies ist der Fall, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn Sie den Schein nicht bei sich tragen. Änderungen am Auslieferungszustand eines Autos oder Motorrades werden nicht wie zuvor auch in den Fahrzeugbrief eingetragen, sondern nur in der Zulassungsbescheinigung I angeführt.

Die Zulassungsbescheinigung II sollte hingegen wie auch schon zuvor, stets gut aufbewahrt werden. In dieser ist die Person oder das Unternehmen eingetragen, welches verfügungsberechtigt für das jeweilige Fahrzeug ist. Jedoch stellt der Fahrzeugbrief in Deutschland keinen Eigentumsnachweis dar, wie in anderen Ländern üblich. Jedoch dient der Brief im Zivilrecht, als Indiz für das Eigentumsverhältnis bei einem Kraftfahrzeug. Auch kann ohne die Bescheinigung kein amtliches Kennzeichen beantragt und auch kein anderer Halter eintragen werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

CHECK24 Service

Welche Kreditsumme benötigen Sie?

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

089 - 24 24 11 24
8 - 20 Uhr | Mo - So

oder eine Mail an: kredit@check24.de