So werden beide Antragsteller geprüft
Vor der Vergabe eines Kredits muss die Bank die Kreditwürdigkeit prüfen. Bei einem Kredit für zwei Personen betrachtet sie die persönlichen und finanziellen Angaben beider Antragsteller. Einen einheitlichen „gemeinsamen Schufa-Score“ gibt es nicht. Die Schufa führt personenbezogene Daten und berechnet den Score für jede Person einzeln. Das Kreditinstitut trifft anschließend seine eigene Entscheidung.
Für die Haushaltsrechnung werden die anrechenbaren Einkommen der Antragsteller den regelmäßigen Ausgaben gegenübergestellt. Dazu gehören beispielsweise Miete, Unterhalt, bestehende Ratenkredite und andere Zahlungsverpflichtungen. Ein hohes Gesamteinkommen führt daher nicht automatisch zu einem positiven Ergebnis. Entscheidend ist, wie viel Geld nach Abzug aller Ausgaben für die neue Rate übrig bleibt.
Voraussetzungen für einen Kredit zu zweit: Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Nachweise verlangt werden, hängt vom Anbieter und vom Beschäftigungsverhältnis ab. Häufig benötigen beide Antragsteller:
- persönliche Daten und einen gültigen Identitätsnachweis,
Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland gehören bei den meisten Onlineanbietern ebenfalls zu den allgemeinen Voraussetzungen.
Auch die Legitimation ist für beide Personen erforderlich. Je nach Anbieter erfolgt sie beispielsweise digital, mit dem Postident-Verfahren oder per Videoident. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und beide dem Vertrag zugestimmt haben, kann der Antrag abschließend bearbeitet werden.
Erster und zweiter Kreditnehmer: Gibt es rechtliche Unterschiede?
Die Bezeichnungen legen lediglich die Reihenfolge im Antrag fest. Beim CHECK24 Kreditvergleich gibt der erste Kreditnehmer in der Regel das Auszahlungskonto an. Von diesem Konto werden später üblicherweise auch die Raten eingezogen. Der Mitantragsteller ergänzt seine eigenen Angaben und unterzeichnet den Vertrag ebenfalls.
Rechtlich gibt es jedoch keinen Hauptschuldner mit einer geringeren oder höheren Haftung. Beide Kreditnehmer sind Darlehensnehmer und haben gegenüber der Bank grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten. Es ist praktisch, die Person als ersten Kreditnehmer einzutragen, über deren Konto Auszahlung und Rateneinzug laufen sollen. Ob die Reihenfolge weitere Auswirkungen hat, hängt vom jeweiligen Kreditinstitut ab.
Rechte und Pflichten bei der Kreditaufnahme zu zweit
Zwei Kreditnehmer haften im Darlehensvertrag in der Regel als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Jeder schuldet der Bank die vollständige vertraglich vereinbarte Leistung. Bleibt eine Rate aus, kann das Kreditinstitut selbst entscheiden, von wem es die Zahlung verlangt. Es muss die Forderung nicht zuerst beim ersten Kreditnehmer geltend machen.
Eine private Absprache, nach der jeder die Hälfte der Monatsrate übernimmt, ändert daran nichts. Sie regelt nur das Verhältnis der Vertragspartner untereinander. Zahlt einer mehr als den vereinbarten Anteil, kann ihm unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch gegen den anderen zustehen.
Auch Änderungen am Kreditverhältnis sollten beide nur in Abstimmung mit der Bank vornehmen. Niemand kann sich durch eine einseitige Erklärung selbst aus dem laufenden Vertrag entlassen. Für einen Schuldnerwechsel oder die Entlassung eines Kreditnehmers muss das Kreditinstitut zustimmen. Es prüft dafür meist erneut, ob der verbleibende Vertragspartner die offenen Raten allein tragen kann.