Einen Kredit können Sie grundsätzlich auch zu zweit aufnehmen. In diesem Fall wird neben dem Hauptkreditnehmer noch eine weitere Person als zusätzlicher Kreditnehmer in den Kreditvertrag mit aufgenommen. Bei einem gemeinsamen Kredit haben beide Kreditnehmer dieselben Rechte und Pflichten.
Über die Verwendung des Geldes und die Vertragsdetails entscheiden beide Darlehensnehmer gleichberechtigt. Genau wie der erste Kreditnehmer ist auch der zweite Kreditnehmer für die vertragsgemäße Rückzahlung verantwortlich.
Gemeinsamer Kredit und einer zahlt nicht: Falls die vereinbarte Rate nicht pünktlich bei der Bank eintrifft, kann die Bank die Rückzahlung durch den 2. Kreditnehmer verlangen. Dieser haftet im Falle einer Zahlungsunfähigkeit mit seinem Einkommen und muss den Kredit tilgen.
Ein Bürge kommt nur dann ins Spiel, wenn der Kreditnehmer seine Darlehensraten nicht mehr bezahlen kann. Ein zweiter Kreditnehmer sorgt nicht nur für die Sicherheit bei Zahlungsausfällen, sondern ist ein gleichberechtigter Partner. Im Gegensatz zum Bürgen hat der 2. Kreditnehmer also mehr Rechte, er darf zum Beispiel den Kreditvertrag frühzeitig kündigen, den Kredit ablösen oder Sondertilgungen vornehmen.
Für einen Mitdarlehensnehmer gelten grundsätzlich dieselben allgemeinen Voraussetzungen bei der Kreditvergabe wie für den ersten Kreditnehmer.
Der zweite Kreditnehmer muss:
Will ein Kreditnehmer aus dem laufenden Kreditvertrag austreten, ist grundsätzlich die Zustimmung der Bank nötigt. Diese stimmt nur zu, wenn der verbleibenden Kreditnehmer die Restschuld alleine weiter tilgen kann. Der Kreditvertrag kann unter Umständen auch auf einen neuen Kreditnehmer umgeschrieben werden. Diesen nimmt man dann als ersten oder zweiten Kreditnehmer in den Vertrag auf.
Tipp: Erlaubt die Bank weder den Ausstieg aus dem Vertrag noch die Umschreibung, kann eine Umschuldung durch einen neuen Kredit die Lösung sein. Dadurch können Sie die alte Verbindlichkeit ablösen und den neuen Kredit alleine tilgen.
Als zweiter Kreditnehmer eignet sich zum Beispiel der Ehe- oder Lebenspartner. Da das Verhältnis beider Antragssteller für die Bank aber keine Rolle spielt, können auch andere Personen als Mitschuldner in den Kreditantrag eingetragen werden, wie Verwandte oder Freunde.
Prinzipiell kommt jede Person als Mitdarlehensnehmer infrage, der die Kredit-Voraussetzungen der Bank erfüllen kann.
Für die Bank: Das zusätzliche Einkommen eines zweiten Kreditnehmers erhöht für die Bank insgesamt die Sicherheit, dass der Kredit zurückbezahlt wird. Das Kreditausfallrisiko ist dadurch geringer.
Für den Kreditnehmer: Ein zweiter Kreditnehmer kann zum einen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Bank das Darlehen bewilligt. Zum anderen vergeben Banken bei bonitätsabhängigen Zinsen aufgrund der höheren Sicherheit meist günstigere Konditionen.
Insbesondere wenn ein Kreditnehmer nur geringe Einnahmen hat, ist es sinnvoll, den Kredit mit einer zweiten Person zu beantragen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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