Als Kreditnehmer kann es vorkommen, dass man aus verschiedenen Gründen den bestehenden Kreditvertrag nicht weiterführen möchte oder kann. In diesem Fall kann ein Schuldnerwechsel infrage kommen. Wann sich dieser lohnt und was es dabei zu beachten gilt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Ein Schuldnerwechsel ist nicht alltäglich, in einigen Situationen kann er allerdings nötig oder sinnvoll sein. Voraussetzung für eine vollständige Kreditübernahme ist immer die Zustimmung der Bank. Diese kann, muss einem Schuldnerwechsel aber nicht zustimmen. Die Möglichkeit regelt § 414 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto verkaufen möchten, das Sie per Autokredit finanzieren, kann der Käufer den Kredit mitübernehmen. Muss oder soll eine finanzierte Immobilie verkauft werden, kann der Käufer den Hauskredit übernehmen.
Ein Schuldnerwechsel kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Raten nicht mehr zahlen können. So entstehen Ihnen keine weiteren Kosten und Sie sind von Ihren Verpflichtungen entbunden.
Häufiger kommt ein Schuldnerwechsel aber nach einer Trennung vor. So kann ein gemeinsam aufgenommener Kredit von einer Person weitergeführt werden. Auch kann ein Immobilienkredit nach einer Scheidung samt Immobilie auf eine der beiden Parteien übertragen werden.
Ein Kredit kann auf zwei Arten übertragen werden, wobei nur eine von beiden juristisch geregelt ist.
In diesem Fall übernimmt eine andere Person die Zahlung der monatlichen Raten, der eigentliche Kreditnehmer bleibt aber Vertragspartner der Bank. Zahlt die andere Person die Raten nicht wie vereinbart, ist der ursprüngliche Darlehensnehmer in der Haftung. Da sich für den Kreditgeber rechtlich nichts ändert, bedarf es keiner Zustimmung. Diese Art des Schuldnerwechsels kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn Kinder ihre Eltern bei der Zahlung der Schulden entlasten möchten.
Bei dieser Art Schuldnerwechsel wird der Kredit vom ursprünglichen Kreditnehmer auf einen neuen übertragen. Der bisherige Schuldner wird aus allen Verpflichtungen entlassen. Da die Bank damit einen neuen Vertragspartner erhält, muss sie dem Schuldnerwechsel zustimmen. Zudem muss der neue Kreditnehmer alle Voraussetzungen erfüllen, die schon der eigentliche Darlehensnehmer erfüllt hat. Dazu gehören zum Beispiel ein regelmäßiges Einkommen und eine gute Bonität.
Wie genau eine Schuldnerübernahme ablaufen muss, legen § 415 bis 418 des BGB fest:
Zunächst müssen sich der Schuldner und die Person, die den Kreditvertrag übernehmen möchte, einig werden. Danach muss die Schuldübernahme mitgeteilt werden. Die Bank kann nun darüber entscheiden, ob sie dem zustimmt oder nicht. Bis die Bank eine Genehmigung erteilt hat, können sich der ursprüngliche Kreditnehmer und die Person, die den Kredit übernimmt, noch umentscheiden.
Handelt es sich um einen Immobilienverkauf, bei dem der Immobilienkredit auf den Käufer übergehen soll, muss dieser zunächst im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen sein, bevor dem Kreditinstitut die Schuldnerübernahme mitgeteilt werden kann.
Auch bei einem Autokredit muss die Person, die den Kredit übernimmt, der Bank die gleiche Sicherheit – sprich das Auto in Form der Sicherheitsübereignung – zur Verfügung stellen wie der bisherige Kreditnehmer.
Wurde ein Kredit mit Bürgen aufgenommen, muss dieser der Schuldnerübernahme zustimmen und vom neuen Schuldner gegebenenfalls ein Bürge gestellt werden.
Der neue Kreditnehmer wird genauso von der Bank geprüft wie jede Person, die einen Kredit aufnehmen möchte. Entsprechend gelten auch dieselben Voraussetzungen:
Ein Schuldnerwechsel lohnt sich in den meisten Fällen eher für den ursprünglichen Kreditnehmer: Indem er den Kredit überträgt und nicht kündigt, muss er keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese fällt bei einem Immobilienkredit besonders ins Gewicht und kann mehrere Tausend Euro betragen. Bei Verbraucherkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt.
Die Person, die den Kredit übernimmt, sollte vorher gut durchrechnen, ob es sich lohnt – wenn sie es nicht aus persönlichen Gründen tut, zum Beispiel, um eine nahestehende Person zu entlasten. Sind die Konditionen des laufenden Kreditvertrags besonders gut, kann eine Übernahme finanziell attraktiv sein, sofern die Bank dem zustimmt.
Ein Verbraucherkredit kann jederzeit abgelöst werden. Deshalb ist eine Umschuldung meistens der einfachere und oft auch der finanziell vorteilhaftere Weg. Wenn die monatlichen Raten schwer zu stemmen sind, kann ein neuer Kreditvertrag eventuell bessere Konditionen mit sich bringen. Wenn Sie ein Auto oder eine Immobilie kaufen, kann es sinnvoller sein, eine eigene auf Sie zugeschnittene Finanzierung aufzunehmen, als eine bestehende zu übernehmen, die vielleicht nicht optimal zu Ihren Lebensumständen passt. Viele Kredite lassen eine kostenlose Gesamttilgung zu. In dem Fall wird bei vorzeitiger Ablöse keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Geben Sie zum Vergleichen von Krediten zur Umschuldung den entsprechenden Verwendungszweck an, um passende Angebote zu erhalten.
Auch wenn es theoretisch möglich ist, einen Kredit zu übertragen, ist es in der Praxis nur mit Einwilligung des Kreditgebers machbar. Dieser muss nicht nur der Übertragung an sich zustimmen, sondern prüft auch die Person, die den Kredit übernehmen möchte. Die Bank kann die Übertragung generell als auch an eine bestimmte Person ablehnen.
Beim Umschreiben eines Verbraucherkredits entstehen keine zusätzlichen Kosten. Im Falle eines Immobilienkredits sparen sich ehemaliger und neuer Darlehensnehmer sogar die Kosten für die Löschung und Neueintragung der Grundschuld.
Ein Kredit kann mit Zustimmung der Bank an jede Person übertragen werden, die die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Kreditaufnahme erfüllt. Das kann eine fremde Person sein, zum Beispiel der Käufer eines Gebrauchtwagens, der die entsprechende Finanzierung übernimmt, oder aber eine nahestehende Person, die den Schuldner finanziell entlasten möchte.
Der Kredit wird mit allen Konditionen übertragen, die bereits im Vertrag festgelegt wurden. Dazu gehören Ratenhöhe, Zinssatz und Laufzeit. Ob die Bank Konditionsänderungen zulässt, kann sie selbst entscheiden. Deshalb sollten Sie immer zunächst Kredite vergleichen, bevor Sie einen bestehenden übernehmen. In den meisten Fällen finden Sie einen Kredit, der eher Ihren Wünschen entspricht.
Bei einem Schuldnerwechsel findet immer eine Bonitätsprüfung statt. Die Bank hat, wie bei jeder Erstaufnahme eines Kredits, die Verpflichtung sicherzustellen, dass die Person sich den Kredit leisten kann. Dazu benötigt sie unter anderem Einsicht in die Gehaltsnachweise sowie die Schufa-Akte.
Ein Schuldnerwechsel kann in einigen Fällen sinnvoll sein und eventuell für beide Parteien – ehemaliger und neuer Kreditnehmer – finanzielle Vorteile bringen. Da er jedoch immer von der Kulanz der Bank abhängt, sollten Kreditnehmer diese Möglichkeit nicht fest einplanen. Oftmals ist es für alle Parteien günstiger und vor allem einfacher, wenn der alte Finanzierungsvertrag gekündigt und abgelöst wird.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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