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    AGB

    Die Abkürzung AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dabei handelt es sich um ein Datenblatt mit vorformulierten Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen dem Kunden bei Abschluss eines Vertrages stellt. Das deutsche AGB-Gesetz ist im europäischen Gemeinschaftsrecht festgelegt – Hier werden alle Regeln aufgeführt, die das Unternehmen bei der Festlegung seiner AGB befolgen muss. Auf diese Weise sollen Vertragsnehmer vor missbräuchlichen AGB-Klauseln geschützt werden. Die Beschränkungen der AGB sind in allen Ländern der Europäischen Union (EU) ähnlich formuliert – es gibt jedoch nach wie vor Unterschiede. Derzeit arbeitet die EU an einer Vereinheitlichung des AGB-Rechtes für alle Mitgliedsstaaten. Diese wird auch als Maximalharmonisierung bezeichnet.

    Auch für die Eröffnung eines Girokontos muss der Kunde die AGB des Kreditinstituts akzeptieren. Da es sich hierbei um bindende Vertragsbedingungen handelt, die über die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind, sollten sie vom Kunden in jedem Fall genau studiert werden. Hier werden sämtliche Rechte und Pflichten des Vertragsnehmers und der Bank aufgeführt. Dazu gehören neben allgemeinen Geschäftsgrundlagen auch konkrete Regelungen zu allen Aspekten des Girokontos. Darunter fallen beispielsweise Rechnungsabschlüsse, der Dispokredit, Wechselkurse und die Korrektur von fehlerhaften Gutschriften.

    Auch Zinsen und Entgelte sowie die Pflichten und Haftung von Bank und Kunde werden in den AGB festgelegt. Für den Fall der Überschuldung sind auch rechtliche Aspekte wie Pfandrecht, Sicherungsabtretung oder Inkasso vertraglich geregelt. Darüber hinaus gehören auch grundlegende Informationen in die AGB für ein Girokonto. So kann sich der Kunde beispielsweise über Kündigungsrecht und Kündigungsfristen sowie die Einlagensicherung informieren.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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