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Bei der Baufinanzierung gibt es hinsichtlich der Laufzeit einige Besonderheiten. Generell bezeichnet die Laufzeit jenen Zeitraum, in dem der Immobilienkredit zurückgezahlt wird und an deren Ende der Kreditnehmer schuldenfrei ist. Unterschieden werden muss dieser Begriff von der sogenannten Zinsbindungsfrist. Diese Frist bezeichnet den Zeitraum, über den der Zinssatz der Baufinanzierung gebunden ist. Diese auch Sollzinsbindung genannte Frist kann zwischen fünf und 30 Jahren betragen und wird beim Abschluss einer Baufinanzierung vom Verbraucher selbst festgelegt. Die Zinsbindungsfrist kann mit der gesamten Laufzeit einer Baufinanzierung übereinstimmen, kann jedoch auch vorher enden. Endet die Zinsbindungsfrist bevor das komplette Darlehen zurückgezahlt wurde, muss der Kreditnehmer eine Anschlussfinanzierung für die noch bestehende Restschuld vornehmen. Je nachdem wie sich der Marktzins über den Zeitraum der Zinsbindungsfrist verändert hat, kann bei der Anschlussfinanzierung ein höherer Zinssatz fällig werden als zu Beginn der Baufinanzierung. Dies kann Verbraucher vor finanzielle Probleme stellen, etwa wenn durch den höheren Zinssatz die monatliche Rate stark ansteigt und daher nicht mehr bedient werden kann. Verbraucherschützer raten deshalb, in einer Niedrigzinsphase die Sollzinsbindungsfrist so lange wie möglich anzusetzen. Dadurch haben Verbraucher eine hohe Planungssicherheit und die Gewissheit, die monatliche Rate des Immobilienkredites vertragsgemäß bezahlen zu können. Auch bei einer langen Sollzinsbindungsfrist von beispielsweise 25 Jahren haben Verbraucher die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Es wurde gesetzlich festgelegt, dass Immobilienkreditnehmer nach dem Ablauf von zehn Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten den kompletten Darlehensbetrag zurückzahlen können – ohne, dass hierfür eine teure Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden müsste. Sollte sich der Marktzins also nach zehn Jahren so entwickelt haben, dass eine Anschlussfinanzierung günstiger wäre, ist es gebührenfrei möglich, sich für ein günstigeres Angebot zu entscheiden und den Kredit umzuschulden.
Vor dem Ablauf dieser Zehnjahresfrist hingegen ist es selten möglich und wenn dann sehr teuer, aus dem laufenden Kreditvertrag auszusteigen. Das sollten Verbraucher bei der Wahl der passenden Sollzinsbindung in jedem Fall bedenken. Generell gilt: Je kürzer die gesamte Laufzeit eines Immobilienkredites, desto geringer sind die dafür entstehenden Kosten. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase empfehlen Verbraucherschützer daher einen Tilgungssatz von mindestens zwei Prozent oder mehr, um die Laufzeit und damit auch die Kosten möglichst gering zu halten.
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