Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag ist ein Schriftstück, das zwischen der kreditgebenden Bank und einem Kunden ausgetauscht wird und sämtliche Konditionen eines Verbraucherdarlehens oder einer Baufinanzierung fixiert. Gemäß §492 Abs. 1 BGB bedürfen Verbraucherdarlehensverträge – also Kreditgeschäfte vom Kleindarlehen bis zu Immobilienfinanzierung – in Deutschland der Schriftform.
Weitere Informationen:
Im Darlehensvertrag werden grundlegende Vertragsbestandteile des Kredites festgehalten. Hierzu gehört die Information, über welche Darlehensart der Vertrag geschlossen wird. Da sich verschiedene Darlehensarten – beispielsweise Baufinanzierungen und Konsumentenkredite – insbesondere bezüglich der vereinbarten Sicherheiten grundlegend unterscheiden und daher über andere gesetzliche Vorschriften geregelt sind, ist eine derartige Unterscheidung wichtig. Zudem wird im Darlehensvertrag fixiert, ob es sich beim jeweiligen Produkt um ein Annuitätendarlehen oder einen endfälligen Kredit handelt. Darüber hinaus sind Informationen zu Rechten der Kündigung und des Vertragswiderrufes, der Abtretung und Übertragung der aus dem Kreditvertrag resultierenden Forderungen im Vertrag festgehalten.
Des Weiteren finden sich in einem Darlehensvertrag stets die Informationen über die beiden Vertragsparteien – die Bank und den Kunden inklusive der jeweiligen Anschrift Darüber hinaus finden sich im Darlehensvertrag Angaben zur vereinbarten Kredithöhe, dem fälligen Soll- und Effektivzins, der Dauer der Sollzinsbindung, der Laufzeit und resultierenden monatlichen Rate des Darlehens, sowie der entstehenden Gesamtkosten des Kredites.
Ein weiterer Faktor, der schriftlich im Darlehensvertrag festgehalten wird und insbesondere bei Baufinanzierungen von Bedeutung ist, ist der geplante Zeitpunkt der Auszahlung der Kreditsumme. Zudem wird über das Schriftstück erfasst, ob der Kreditbetrag in einer Summe oder in Teilbeträgen an den Darlehensnehmer ausgezahlt werden soll. Angaben zu zusätzlichen Produktinformationen, wie beispielswiese die Konditionen von Sondertilgungen oder einer vorzeitigen Gesamttilgung werden zudem im Darlehensvertrag niedergeschrieben. Mögliche zudem anfallende Kosten, wie die Höhe von Finanzierungsnebenkosten oder Bereitstellungszinsen, sind ebenfalls schriftlich im Darlehensvertrag festgehalten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.