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Ein Darlehen oder Kredit bezeichnet einen schuldrechtlichen Vertrag, bei dem eine Partei einer anderen über einen bestimmten Zeitraum einen Geldbetrag oder Wertgegenstand zur Verfügung stellt und hierfür einen Zins erhält. Nach Ablauf der vereinbarten Darlehenslaufzeit ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger den gesamten Geldbetrag oder den Gegenstand inklusive der inzwischen fälligen Zinsen zurück zu zahlen.
Darlehen können von juristischen Personen, wie beispielsweise Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder anderen Unternehmen ausgegeben werden. Vergibt eine Privatperson ein Darlehen an eine andere Privatperson spricht man vom Peer-to-Peer-Kredit oder Privatdarlehen.
Darlehensvereinbarung müssen in Deutschland stets in schriftlicher Form festgehalten werden. Im Darlehensvertrag werden neben den Vertragsparteien und der Darlehenshöhe sämtliche elementaren Abmachungen, beispielsweise über die Laufzeit, Ratenzahlungen, Zinshöhe und mögliche Kreditsicherheiten erfasst. Rechte und Pflichten, die aus dem Abschluss eines Darlehensvertrages für Gläubiger und Schuldner resultieren sind gesetzlich in verschiedenen Regelwerken geregelt (vgl. §§488 ff BGB, KWG, Verbraucherkreditrichtlinie).
Aufgrund des fälligen Zinses entstehen dem Gläubiger während der vereinbarten Laufzeit Darlehenskosten, die über den sogenannten Effektivzins ausgewiesen werden. Diese Kennziffer eignet sich am besten für den Vergleich verschiedener Darlehensangebote, da in ihr sämtliche Kosten berücksichtigt werden, die der Darlehensnehmer pro Jahr zahlen muss. Der effektive Jahreszins beinhaltet daher neben möglichen Disagios den Sollzins, Gebühren und Versicherungen, die mit der Darlehensaufnahme vereinbart wurden.
Grundsätzlich wird zwischen zweckgebundenen und verwendungsfreien Darlehen unterschieden. Während der Darlehensnehmer bei letzterem frei über den geliehenen Geldbetrag verfügen kann, muss die Verwendung bei zweckgebundenen Darlehen vorher angegeben werden. Ein bekanntes Beispiel für Darlehen mit Zweckbindung sind Baufinanzierungen: Hier muss der Verbraucher bereits bei Beantragung des Kredites angeben, für welche Immobilie er den Geldbetrag einsetzen möchte. Die Zweckbindung in Verbindung mit der Vereinbarung einer Kreditsicherheit führt bei Baufinanzierungen zu günstigeren Konditionen als beispielsweise bei Ratenkrediten, die meist ohne Zweckbindung vergeben werden.
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