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Kredit Lexikon

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Darlehensvertrag

Bevor ein Darlehensvertrag zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber zustande kommen kann, muss der Kreditinteressent dem Gläubiger einen Darlehensantrag stellen. Im Rahmen des Darlehensantrages übermittelt der Darlehensnehmer auch zahlreiche Unterlagen an den Darlehensgeber, die etwa für die Bewertung der Bonität oder der Sicherheiten relevant sind. Bei einem Konsumenten- oder Ratenkredit handelt es sich dabei meist um Kopien von bis zu drei Einkommensnachweisen sowie Originale von Kontoauszügen. Je nach Anbieter und Art des Darlehens können die geforderten Unterlagen, die mit dem Antrag übermittelt werden müssen, unterschiedlich ausfallen. Der Darlehensantrag erfolgt immer in schriftlicher Form.

Der Kreditantrag muss verschiedene Bestandteile enthalten. Zu ihnen gehören die Informationen zur eigenen finanziellen Situation - Einnahmen, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten - sowie zur Rechtsstellung. Zudem muss der Antragssteller Angaben zu vorhandenen Sicherheiten machen, die gegebenenfalls zur Besicherung des Darlehens genutzt werden können. Die Höhe der Darlehenssumme und die gewünschte Laufzeit für den Kredit müssen ebenfalls angegeben werden.

Ein Kreditantrag beinhaltet ist oftmals auch das Einverständnis des Darlehensnehmers zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft. Darüber hinaus muss der Antragsteller auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten bestätigen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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