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Ein Konsumentenkredit eignet sich optimal dazu, eine unerwartete Anschaffung trotz fehlender Ersparnisse zu finanzieren oder sich einen langgehegten Wunsch in kleinen Raten zu erfüllen. Wie bei jedem anderen Darlehen prüft die Bank einen potentiellen Kunden jedoch genau, bevor sie der Auszahlung des Konsumkredites zustimmt. Obwohl jede Bank im Detail andere Annahmekriterien bei der Vergabe von Konsumdarlehen ansetzt, gibt es übereinstimmende Richtlinien.
Jeder Verbraucher, der in Deutschland ein Bankdarlehen aufnehmen möchte, muss volljährig sein, sowie über ein deutsches Bankkonto und seinen ständigen Wohnsitz im Inland verfügen. Um einen Konsumentenkredit zu erhalten muss der Verbraucher seiner Wunschbank zudem seine wirtschaftliche und persönliche Kreditwürdigkeit beweisen. Die wirtschaftliche Bonität eines Antragsstellers prüft das Institut in der Regel, indem Sie Informationen über die Person bei sogenannten Auskunfteien, wie beispielsweise der SCHUFA, einholt. Hat der Kunde in seiner Akte keine Negativmerkmale verfügt er über eine hohe Zahlungsmoral und Zuverlässigkeit – daher kann die Bank davon ausgehen, dass der Verbraucher auch den Kredit wie vereinbart zurückzahlen wird.
Die persönliche Kreditwürdigkeit belegt der Verbraucher indes durch einen unbefristeten Arbeitsplatz und ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen. Dieses Kriterium ist insbesondere für bestimmte Berufsgruppen, darunter Selbstständige, Freiberufler, Auszubildende und Arbeitslose, relevant, die dem Institut eben diese Nachweise nicht erbringen können. Unregelmäßiges oder geringes Einkommen kann bei der Beantragung eines Konsumentenkredites unter Umständen ein Ablehnungsgrund sein. Wer in einer der aufgeführten Berufsgruppen arbeitet, kann jedoch beispielsweise einem speziellen Konsumentenkredit für Selbstständige aufnehmen.
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