Ablösung
Die Ablösung oder Umschuldung einer Baufinanzierung ist eine Möglichkeit der Anschlussfinanzierung und wird daher üblicherweise bei Ablauf der Sollzinsbindung vorgenommen. Da zum Ende der Zinsbindung meist noch nicht der gesamte Darlehensbetrag getilgt wurde, muss zu diesem Zeitpunkt ein neuer Kreditvertrag über Weiterführung des Kredites abgeschlossen werden.
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Während der Darlehensnehmer seine Baufinanzierung bei einer sogenannten Prolongation bei der alten Bank belässt, wird die ausstehende Restschuld bei einer Ablösung oder Umschuldung zu einer anderen Bank übertragen. In diesem Zusammenhang hat der Verbraucher die Möglichkeit, die Konditionen verschiedener Baufinanzierungsangebote diverser Anbieter neu zu vergleichen und das für sich passende Ablösungsdarlehen zu wählen. Aufgrund der meist sehr hohen Darlehensbeträgen und langen Laufzeiten lohnt sich die Ablösung der alten Baufinanzierung oftmals bereits, wenn die Konditionen des neuen Angebots lediglich um wenige Zehntel Prozentpunkte unter dem alten liegen.
Während einer Sollzinsbindung von bis zu 10 Jahren ist sowohl die Bank als auch der Verbraucher an den Darlehensvertrag gebunden. Es existiert kein ordentliches Kündigungsrecht. Nach Ablauf einer zehnjährigen Sollzinsbindung haben Darlehensnehmer jedoch das gesetzliche Recht (vgl. § Abs.1 S.2 BGB), eine Ablösung vorzunehmen, ohne das die Bank hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf – ganz gleich, ob die eigentlich vereinbarte Sollzinsbindung länger ist. Um von dieser kostenfreien Ablösung Gebrauch machen zu können, muss jedoch die sechsmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Da sich durch die kostenfreie Ablösung viel Geld sparen lässt, sollten Verbraucher unbedingt im Auge behalten, wann die zehnjährige Sollzinsbindung abläuft um ihr Darlehen gegebenenfalls rechtzeitig zu kündigen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.