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Beschluss der Bundesregierung

Neues Gesetz zur Vergabe von Immobilienkrediten auf dem Weg

München, 21.12.2016 | 16:27 | nze

Die Vergabe von Baudarlehen wieder erleichtern und für den Fall einer drohenden Immobilienblase gleichzeitig verschärfen – beides soll ein neues Gesetz leisten, das das Bundeskabinett an diesem Mittwoch verabschiedet hat.

Junges Paar kauft eine Immobilie
Ein junges Paar mit Kinderwunsch soll nicht mehr um die Vergabe eines Baukredits bangen müssen.
Wer zum Immobilienkauf Geld von der Bank benötigt, soll nicht mehr fürchten müssen, wegen seines hohen Alters oder der bevorstehenden Elternzeit seines Partners keinen Kredit zu erhalten. Gleichzeitig könnte es bei einer drohenden Immobilienblase künftig schwieriger werden, an ein Darlehen zu kommen. Beides sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung in der letzten Kabinettssitzung vor Weihnachten auf den Weg gebracht hat.

Die Preise für Immobilien steigen, Baukredite in großer Zahl und nach laxen Kriterien vergeben: So deutet sich laut dem Ausschuss für Finanzstabilität der Bundesregierung eine Immobilienblase an, die die Finanzstabilität in Deutschland gefährden kann. Beim Heraufziehen einer solchen Situation soll die Finanzaufsicht Bafin in Zukunft Banken Beschränkungen bei der Vergabe von Krediten zum Bau oder Kauf von Wohnimmobilien auferlegen können. Vorgesehen ist im Gesetzentwurf etwa, dass die Finanzaufseher dann eine Obergrenze vorgeben, welcher Anteil am Wert einer Immobilie maximal durch einen Kredit finanziert werden darf. Außerdem könnten sie maximale Kreditlaufzeiten vorschreiben oder einen Zeitraum vorgeben, innerhalb dessen der Kreditnehmer einen bestimmten Bruchteil des Darlehens zurückzahlen muss.

Neu: Wertsteigerungen durch Umbauten berücksichtigen

Nur wenn die Finanzstabilität in Gefahr ist, soll die Bafin die neuen Instrumente anwenden, heißt es im Vorwort zum Gesetzentwurf. Bei der Entscheidung darüber soll sie sich auf Bewertungen der Bundesbank stützen.

Auf der anderen Seite will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf verhindern, dass Bau- oder Kaufwillige wegen der deutschen Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht mehr an ein Darlehen kommen. Vor allem aus den Reihen der Sparkassen war diese Befürchtung nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln im März laut geworden. Zum Teil untermauerten die Sparkassen ihre Kritik mit Zahlen, aus denen ein Einbruch bei der Vergabe von Baukrediten deutlich wurde. Andere Banken und Verbraucherschützer hingegen widersprachen der Einschätzung, die Umsetzung der Richtlinie erschwere es vor allem Rentnern oder jungen Familien, ein Immobiliendarlehen zu erhalten.

Auf eine einheitliche Einschätzung der Lage konnten sich Politik, Banken und Verbraucherschützer nicht einigen. Im Gesetzentwurf heißt es nun, einheitliche Standards hätten sich bisher nicht herausgebildet. Die Kreditinstitute interpretierten die Vorschriften zum Teil sehr unterschiedlich, Unsicherheiten seien die Folge. Das neue Gesetz soll daher die Rechtssicherheit für Bauherren erhöhen. Konkret: Wenn die Bank die Kreditwürdigkeit prüft, darf sie künftig etwa Wertsteigerungen der Immobilie durch Umbauten oder Renovierungen berücksichtigen. Außerdem können Finanz- und Justizministerium dem Entwurf zufolge Verordnungen erlassen, in denen sie Leitlinien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit festlegen.

Sparkassenverband: Lob, aber auch weitere Forderungen

Der Präsident des Deutschen Sparkassenverbands Georg Fahrenschon wertet den Entwurf als grundsätzlich „gute Nachricht für Häuslebauer“. Zu erwarten sei, dass gerade Ältere und junge Familien wieder leichter an Baugeld kommen. Allerdings fordert Fahrenschon gleichzeitig Nachbesserungen. Nicht sinnvoll sei es, dass bei einer Anschlussfinanzierung die Kreditwürdigkeit erneut komplett neu geprüft werden müsse. Die Verknüpfung mit den neuen Regeln zur Verhinderung einer Immobilienblase hält Fahrenschon sogar für „völlig falsch“. Neue bürokratische Hürden entstünden, die die Vergabe von Krediten unnötig erschwerten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, die Regierung reagiere mit dem Entwurf zwar "reflexartig auf Wünsche der Banken", vernachlässige aber den Schutz der Verbraucher. So verhindere auch das geplante Gesetz nicht, dass Banken Kreditnehmern unzulässig hohe Vorfälligkeitsentschädigungen in Rechnung stellen. Die Verbraucherschützer fordern hier seit Längerem eine Deckelung.

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