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Baufinanzierung Lexikon
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Wohnkredit

Ein Wohnkredit bietet Eigenheimbesitzern eine günstige Möglichkeit, anfallende Modernisierungen, Renovierungen oder Umbaumaßnahmen an ihren eigenen vier Wänden vorzunehmen, auch wenn die eigenen Ersparnisse für die Ausgaben aktuell nicht ausreichen. Wohnkredite werden dabei üblicherweise für Beträge zwischen 500 und 50.000 Euro mit Laufzeiten zwischen einem und zehn Jahren vergeben. Bei einem Wohnkredit handelt es sich jedoch nicht um eine Baufinanzierung, sondern um einen klassischen Ratenkredit, der jedoch mit einer Zweckbindung vergeben wird. Aus diesem Grund muss das geliehene Geld des Wohnkredites für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Aus dieser Zweckbindung folgt, dass der Kunde das geliehene Geld in der Regel auch vollständig – für einen zuvor vereinbarten Zweck einsetzen muss und der Bank diese Verwendung oftmals auch durch Kostenvoranschläge oder Rechnungen nachweisen muss. Aufgrund der Zweckbindung von Wohnkrediten erhalten Eigenheimbesitzer diese Darlehen meist jedoch zu deutlich günstigeren Zinsen als normale Ratenkredite.

Weitere Informationen:

Da es sich bei Wohnkrediten jedoch meist um ganz normale Annuitätendarlehen handelt, profitiert der Kreditnehmer zudem insbesondere in Hinblick auf die Rückzahlung des geliehenen Geldes von weiteren Vorzügen: Anders als bei Baufinanzierungen kann die Tilgung von Wohnkrediten meist sehr flexibel gestaltet werden. Die meisten Banken bieten ihren Kunden inzwischen die Möglichkeit während der Laufzeit kostenlose Sondertilgungen, Volltilgungen oder Ratenpausen vorzunehmen. Wer seinen finanziellen Spielraum während der Rückzahlung deutlich vergrößern kann oder einen finanziellen Engpass überbrücken muss, kann seinen Wohnkredit meist darauf anpassen ohne hierfür Geld in Form von Gebühren oder Zinsaufschlägen bezahlen zu müssen.

Wohnkredite werden zudem üblicherweise nicht über Grundpfandrechte, wie Hypotheken oder Grundschulden, abgesichert: Bei der Aufnahme bürgt der Eigenheimbesitzer lediglich, wie bei normalen Bankdarlehen, über die sogenannte Lohnpfändungsklausel gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit während der vereinbarten Laufzeit. Diese Besonderheit des Wohndarlehens ermöglicht es daher auch Verbrauchern, die ihre Immobilie bereits durch die Baufinanzierung belasten, von der Bank eine zusätzliche Finanzierungsspritze für Arbeiten am Eigenheim zu erhalten. Zudem entfallen bei der Aufnahme eines Wohnkredites aus diesem Grund zusätzliche Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Selbstverständlich haben Eigenheimbesitzer bei der Aufnahme eines Wohnkredites jederzeit jedoch die Möglichkeit, der Bank ihre Immobilie als zusätzliche Absicherung gegen einen möglichen Kreditausfall anzubieten.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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