Ab wann ist der Zinssatz einer Baufinanzierung gebunden?
Die Laufzeit einer Baufinanzierung kann bis zu 45 Jahren betragen. Doch wann ist der Zinssatz während dieser Zeit gebunden? Hierfür entscheidend ist die sogenannte Zinsbindungsfrist, auch Sollzinsbindung genannt. Verbraucher bestimmen selbst, wie lange der aktuelle Bauzins gebunden sein soll. Der Vorteil einer Sollzinsbindung: Während dieser Zeit wissen die Kunden genau, welchen Zinssatz und welche Monatsrate sie bezahlen und damit auch welche finanzielle Belastung auf sie zukommt. Ein über einen langen Zeitraum gebundener Zinssatz bietet Kunden damit eine hohe Planungssicherheit. Denn sobald die Zinsbindungsfrist endet, wird der Zinssatz für die Baufinanzierung an den jeweils herrschenden Marktzins angepasst. Hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation stark geändert und das Marktniveau ist angestiegen, werden damit auch höhere Zinsen für die Baufinanzierung fällig. Auf den Kreditnehmer kommen in diesem Fall auch höhere Ratenzahlungen zu. Aus diesem Grund muss bei der Festlegung der Sollzinsbindung immer die aktuelle Marktlage sowie die erwartete Entwicklung der Wirtschaft mit einbezogen werden. Wenn das aktuelle Zinsniveau also besonders niedrig ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieses in Zukunft tendenziell eher steigen wird. In diesem Fall kann es sich lohnen, die Sollzinsbindung so lang wie möglich festzulegen, denn Darlehensnehmer gehen hiermit kein Risiko ein. Bei einer Sollzinsbindung größer 10 Jahre haben Darlehensnehmer ein einseitiges Sonderkündigungsrecht und könnten nach Ablauf von 10 Jahren nach vollständigem Geldempfang mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ihren Darlehenszins dem dann aktuellen Zinsniveau anpassen. (vgl.§489 BGB)
In einzelnen Fällen ist es bei einer Baufinanzierung auch möglich eine sogenannte variable Zinsvereinbarung zu treffen. In diesem Fall ist der Zinssatz nicht für eine bestimmte Dauer gebunden, sondern wird variabel an den jeweils herrschenden Marktzins angepasst. Eine solche Zinsvereinbarung ist nach Ansicht von Verbraucherschützern oft nur dann sinnvoll, wenn die Baufinanzierung nur kurzfristig benötigt wird – etwa weil in naher Zukunft eine größere Erbschaft erwartet wird. Wenn sich Verbraucher für eine solche variable Zinsvereinbarung entscheiden, sollten sie unbedingt darauf achten, dass der Zinssatz vertraglich fest an einen neutralen Kapitalmarkzins – beispielsweise den Drei-Monats-EURIBOR - gekoppelt wird. Wer nicht auf diese Klausel in den Vertragsvereinbarungen achtet, hat einen großen Nachteil: Banken können dann den Zinssatz der Baufinanzierung bei einer Erhöhung des Marktzinses nach oben anpassen, bei einer Senkung hingegen nicht oder erst sehr viel später.
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