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Baufinanzierung Ratgeber
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Baufinanzierung und arbeitslos - so geht’s weiter!

Während der durchschnittlichen Laufzeit einer Baufinanzierung von 20 bis 30 Jahren kann es in der heutigen Zeit leider schneller passieren, dass der Verbraucher seine Arbeitsstelle unverschuldet verliert und daher nicht mehr in der Lage ist, seine Immobilienfinanzierung zu bedienen. Die Angst vor einer möglichen Arbeitslosigkeit sollte jedoch kein Hindernis sein, sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, da spezielle Versicherungen Verbraucher gegen eine Arbeitslosigkeit während der Baufinanzierungslaufzeit absichern.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Bank ihr Recht auf Versteigerung der Immobilie nicht unmittelbar nach Eintreten der Arbeitslosigkeit geltend machen kann. Kommt es während der Rückzahlung der Baufinanzierung zu einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit des Verbrauchers gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren und umgehend das Gespräch mit der Bank zu suchen um zu verhindern, dass man zahlungsrückständig und somit vertragsbrüchig wird. In der Regel bieten die Institute an, die vereinbarte Rate der Baufinanzierung vorübergehend auf den veränderten finanziellen Spielraum des Kunden anzupassen. Auf diese Weise verlängert sich zwar die restliche Laufzeit der Immobilienfinanzierung, der Kunde bleibt jedoch in der Lage, seinen Kreditvertrag mit der Bank einzuhalten. Darüber hinaus können arbeitslose Eigenheimbesitzer prüfen, ob sie die gesetzliche Möglichkeit (gem. §1 WoGG) haben, zusätzlich zum Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz4) bei der örtlichen Wohngeldstelle einen Antrag auf Lastenzuschuss zu stellen.

Um möglichen Zahlungsschwierigkeiten aufgrund einer plötzlichen Arbeitslosigkeit vorzubeugen, ist es für Verbraucher insbesondere bei der Aufnahme von Krediten mit hohen Darlehensbeträgen und langen Laufzeiten empfehlenswert, sich gegen derartige Eventualitäten abzusichern. Um die planmäßige Kredittilgung auch bei einer Arbeitslosigkeit weiterführen zu können, sollten sich Verbraucher bei der Aufnahme einer Baufinanzierung überlegen, ob sie sich über eine sogenannte Ratenschutzversicherung dieses Risiko absichern wollen. Kommt es in diesem Fall zu einer Zahlungsunfähigkeit aufgrund eines Jobverlustes, übernimmt die Versicherung die Zahlung der fälligen Raten während eines vereinbarten Zeitraumes für den Verbraucher.

Wer gemeinsam mit der Aufnahme seiner Baufinanzierung eine solche Ratenschutzversicherung abschließt, sollte sich jedoch stets bewusst sein, dass diese Versicherung mit erheblichen Kosten einhergehen kann.

Laut einer Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2010 ist es Banken jedoch nicht erlaubt, die Vergabe einer Baufinanzierung an den Abschluss einer Kreditversicherung zu koppeln. Der Abschluss der Versicherung darf daher niemals als sogenannter „verbundener Vertrag“ Voraussetzung für die Aufnahme der Baufinanzierung angeführt werden.

Tipp: Grundsätzlich sollte die monatliche Rate einer Baufinanzierung so angesetzt werden, dass eine kurze Zeit der Arbeitslosigkeit für den Darlehensnehmer kein finanzielles Fiasko darstellt. Experten raten dazu, einen finanziellen Puffer von ein bis zwei Monatsgehältern auf die Seite zu legen um gegen einen derartigen Schicksalsschlag abgesichert zu sein. Kommt es in diesem Fall zu einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers, können die ersten Baufinanzierungsraten aus den Ersparnissen bezahlt werden und es bleibt ausreichend Zeit, die monatliche Rate gemeinsam mit der Bank auf die neue Finanzsituation des Verbrauchers anzupassen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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