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Eine Baufinanzierung kann entweder über mehrere Perioden zurückgezahlt werden oder in Form eines sogenannten Volltilgerdarlehens innerhalb einer Sollzinsbindungsperiode. Das bedeutet, dass die Zinsbindung der Baufinanzierung über die gesamte Laufzeit festgelegt und das komplette Darlehen innerhalb dieser Sollzinsbindung getilgt wird. Der Kunde nimmt die Baufinanzierung zu einem vereinbarten Zinssatz auf, der bis zur kompletten Rückzahlung des Darlehens gleichbleibt. Der Kunde muss daher nicht – wie sonst üblich – nach einer Zinsbindungsfrist von beispielsweise zehn Jahren eine Anschlussfinanzierung suchen, da das Darlehen komplett zurückgeführt ist. Die Vorteile eines Volltilgerdarlehens sind die hohe Sicherheit und die gute Planbarkeit, denn innerhalb einer üblichen Zinsbindungsfrist von beispielsweise zehn Jahren oder 15 Jahren können sich die Marktzinsen stark verändern. Benötigt ein Darlehensnehmer nach Ablauf einer Sollzinsbindung eine Anschlussfinanzierung, können wesentlich höhere Zinsen auf ihn zukommen, als zu Beginn seines Vertrages. In manchen Fällen ist die monatliche Belastung dann zu hoch und für den Kunden nicht mehr tragbar. Allein im Jahr 2010 wurden lt. Angaben des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen zufolge rund 80.000 Immobilien zwangsversteigert.
Mit einem Volltilgungsdarlehen können Immobilienkreditnehmer das Risiko einer unvorhergesehenen zu hohen finanziellen Belastung umgehen. Für die Entscheidung, ob die Baufinanzierung in Form eines Volltilgerdarlehens abgeschlossen werden soll oder nicht, ist deshalb die jeweils aktuelle Höhe der Marktzinsen sowie die finanzielle Situation des Darlehensnehmers entscheidend. Ist das Zinsniveau besonders niedrig und kann aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Aussicht eher von einer Zinserhöhung ausgegangen werden, ist ein Volltilgerdarlehen eine sehr gute Option. Denn so können sich Verbraucher die günstigen Zinsen dauerhaft sichern und laufen nicht Gefahr im Zuge einer Anschlussfinanzierung durch eventuell höhere Zinsen in finanzielle Probleme zu kommen. Wird hingegen ein Rückgang des Zinsniveaus angenommen, kann eine Anschlussfinanzierung die günstigere Variante sein. Allerdings stellt diese immer ein gewisses Risiko dar, da Verbraucher auf eine Niedrigzinsphase in Zukunft spekulieren, die nicht unbedingt eintreten muss.
Als Faustregel gilt: Je länger die Zinsbindungsfrist, desto höher sind die Zinsen. Verbraucherschützer raten in einer Niedrigzinsphase dazu, die Zinsbindungsfrist so lange wie möglich anzusetzen, um die günstigen Konditionen dauerhaft zu sichern. Ein weiterer Vorteil: Gesetzlich wurde Verbrauchern die Möglichkeit eingeräumt, nach einer Laufzeit von zehn Jahren das Darlehen zurückzahlen zu können. Hat sich die Marktlage nach Ablauf der zehn Jahre zuzüglich einer Kündigungsfrist von sechs Monaten geändert, kann auf eine günstigere Finanzierung umgeschuldet werden – ohne, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Kombiniert ein Darlehensnehmer eine lange Sollzinsbindung mit einer Volltilgung, so ist er gegen Schwankungen des Zinsmarktes abgesichert.
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