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EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Neues Gesetz soll Vergabe von Baudarlehen erleichtern

München, 05.10.2016 | 16:31 | nze

Die Landesregierungen von Hessen und Baden-Württemberg wollen erreichen, dass Bauherren und Immobilienkäufer einfacher an Darlehen kommen. Seit in Deutschland die EU-Richtlinie für Immobilienkredite gilt, sei das für bestimmte Gruppen von Verbrauchern schwerer geworden.

Baustelle Haus
Ob Senioren und junge Familien schwerer Baukredite erhalten, ist umstritten.
Am 14. Oktober geht der Streit um das Gesetz zu Wohnimmobilienkrediten in eine neue Runde. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, die Bundesregierung habe die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie viel zu streng in deutsches Recht umgesetzt. Vor allem Bevölkerungsgruppen wie Rentner oder junge Familien sollen seither große Schwierigkeiten haben, einen Kredit für Bau, Kauf oder Sanierung einer Immobilie zu erhalten. Einige Banken haben diesen Vorwurf mit Zahlen untermauert, bei ihnen seien die Zusagen für Baukredite in den letzten Monaten zum Teil drastisch zurückgegangen. Die Landesregierungen von Hessen und Baden-Württemberg sind ebenfalls dieser Ansicht und wollen nun nächste Woche über den Bundesrat mit einem Gesetzentwurf gegensteuern.

Was wollen Hessen und Baden-Württemberg erreichen?

Ziel der Initiative über den Bundesrat sei es, „die Kreditversorgung für Häuslebauer verbessern“, sagen die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen) und ihr hessischer Amtskollege Thomas Schäfer (CDU). Die Vergabe von Krediten für Immobilien sei zuletzt „sichtlich ins Stocken geraten“. Das liege nicht an der EU-Richtlinie an sich, sondern daran, wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) diese in deutsches Recht umgesetzt habe. Wie Cash.Online berichtet, begrüßen der Sozialverband VdK und der baden-württembergische Landesseniorenrat ebenso wie der Sparkassenverband in dem Bundesland die Initiative.

Wie groß ist das Problem für Häuslebauer wirklich?

Viele Menschen, die früher Baugeld erhalten hätten, erfüllen die Voraussetzungen dafür laut den Regierungen von Hessen und Baden-Württemberg nicht mehr, seit am 21. März das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie in Kraft getreten ist. Beispielsweise müsse unabhängig vom Wert der Immobilie statistisch gesehen sichergestellt sein, dass ein Kreditnehmer sein Darlehen zu Lebzeiten zurückzahlen kann. „Das trifft sehr viele Menschen, die altersgerecht sanieren wollen“, sagt Sitzmann. „Seit Monaten höre ich von vielen Seiten, dass es bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten klemmt“, so der Minister.

Ob dies tatsächlich so ist, ist allerdings umstritten. Unter anderem die Sparkassen berichten, dass sie wegen des neuen Gesetzes deutlich weniger Baukredite vergeben könnten. Die Sparkassen in Baden-Württemberg beispielsweise geben an, sie hätten von April bis Juni um ein Fünftel weniger Immobiliendarlehen vergeben als ein Jahr zuvor. Andere Banken und Verbraucherschützer hingegen berichten, sie könnten diese Probleme nicht feststellen. Vor einem Monat diskutierten Vertreter der Kreditwirtschaft und von Verbraucherverbänden zu diesem Thema im Bundesjustizministerium. Auf eine einheitliche Einschätzung, wie sich das Gesetz seit März auswirkt, konnten sich die Gesprächspartner nicht einigen.

Wie geht es jetzt weiter?

Aus dem Justizministerium heißt es auf Anfrage der Finanzredaktion von CHECK24, dass die Gespräche „zeitnah“ weitergehen sollen. Um zu entscheiden, ob Nachbesserungsbedarf besteht, brauche man zunächst eine „gesicherte Faktenlage“. Die Kreditwirtschaft müsse dem Ministerium aussagekräftige Zahlen vorlegen – das ist offenbar bisher nicht geschehen.

Der Gesetzentwurf von Hessen und Baden-Württemberg wird voraussichtlich am 14. Oktober im Bundesrat behandelt. Beschließt die Länderkammer den Gesetzentwurf, hat die Bundesregierung zunächst sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Danach wird der Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet.

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