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Realkreditinstitute sind Spezialbanken, die sich auf die Ausgabe von Darlehen mit besonders langen Laufzeiten, beispielsweise Baufinanzierungen, spezialisiert haben, die zudem grundpfandrechtlich abgesichert sind. Neben Hypothekenbanken wurden früher auch die seit 2012 in Deutschland nicht mehr existenten Schiffshypothekenbanken zu den privaten Realkreditinstituten gezählt. Da es sich bei Realkreditinstituten um Spezialbanken handelt, die dem Hypothekenbankgesetz unterliegen, ist ihr Geschäftsbereich eingeschränkt.
Neben der Vergabe von grundpfandrechtlich abgesicherten Immobilienkrediten und der Refinanzierung dieser Darlehen durch die Ausgabe von Pfandbriefen vergeben Realkreditinstitute einen Anteil ihrer Geldmittel zudem als nicht hypothekarische Kredite an öffentliche Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Anstalten. Die Geldmittel für die Ausgabe von Realkrediten refinanzieren diese Institute üblicherweise durch die Ausgabe von Pfandbriefen, also Wertpapiere, mit ebenfalls sehr langen Laufzeiten.
Die ausgegebenen Realkredite dieser Spezialinstitute werden üblicherweise nur in Verbindung mit der Absicherung durch Hypotheken oder Grundschulden vergeben. Auf diese Weise sichert sich die Bank gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und den damit verbundenen Kreditausfall seiner Kunden ab. Ist der Kunde eines Realkreditinstitutes nicht mehr in der Lage die ausstehenden Raten zu bezahlen hat die Bank in diesem Fall die Möglichkeit, von ihrem Grundpfandrecht Gebrauch zu machen, das finanzierte Objekt zu veräußern und auf diese Weise die offene Geldschuld zu begleichen.
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